Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. Seite 476), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 12.12.1973 (GVBl. Seite 419) und der §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Endzahlen von Erfolgsplan:
Erträge — 5.978.175,00 EUR
Aufwendungen — 5.978.175,00 EUR
Vermögensplan:
Finanzierungsmittel — 21.434.000,00 EUR
Finanzbedarf — 21.434.000,00 EUR
Summe des Wirtschaftsplanes:
Einnahmen — 27.412.175,00 EUR
Ausgaben — 27.412.175,00 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 10.051.000,00 EUR
verzinste Kredite auf — 0,00 EUR
zusammen auf — 10.051.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität wird auf EUR 1.000.000,00 festgesetzt.