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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 11/2024
Aktuelles aus der Stadt
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Stadtrat tagt am 20. März

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Mittwoch, den 20. März zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Im öffentlichen Teil der Sitzung:

Energetische Sanierung

Grundschule Georg-Meistermann

Grundsatzbeschluss

Der Stadtrat entscheidet darüber, die Grundschule Georg-Meistermann mit der Methode „Serielle Sanierung“ zu sanieren. Für die Maßnahme wurde eine Förderung über den EFRE-Fördercall (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) beantragt. Es liegt eine Förderzusage vor. Die Kosten für die Sanierung sind mit 1.935.000 Euro veranschlagt. Die EU und das Land Rheinland-Pfalz fördern die Maßnahme mit 90%. Dies entspricht einer Summe von 1.663.000 Euro. Bei der seriellen Sanierung wird das Gebäude digital vermessen, anschließend werden die Bauteile vorgefertigt und auf der Baustelle an der Gebäudefassade montiert.

Bauleitplanung

Bebauungsplan WW-07-02 „Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung“

Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Planerhaltung

Beratung der Stellungnahmen und Anregungen aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und der eingeschränkten öffentlichen Auslegung den vorgenannten Bebauungsplan als Satzung.

Bebauungsplan W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes. Im Plangebiet soll das Katastrophenschutzzentrum des Landkreises errichtet werden.

Übertragung von Haushaltsausgabeermächtigungen aus dem Jahr 2023

Nicht verbrauchte Haushaltsansätze für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen können gemäß § 17 GemHVO ganz oder teilweise ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung legitimiert die Verwaltung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren.

Der Stadtrat entscheidet, Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2023, im Ergebnishaushalt i.H.v. 515.650 Euro und im Finanzhaushalt i.H.v. 24.906.693,40 Euro zu übertragen.

Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2024

Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat beschließt über den Ersten Nachtragshaushaltsplan und die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Wittlich für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Stadtrat beschließt über den Ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Wittlich für das Wirtschaftsjahr 2024.

Forsteinrichtung Stadtwald Wittlich

Der Stadtrat beschließt über die Erstellung der mittelfristigen Betriebsplanung für den Stadtwald Wittlich durch private Fortsachverständige gemäß § 7 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes.

Bürgermeisterwahl 2025

Festlegung des Wahltages

Als Termin für die Wahl des Bürgermeisters soll der 16. März 2025 terminiert werden. Eine mögliche Stichwahl wäre am 30. März 2025.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

- Ankauf eines Grundstückes in der Gemarkung Wengerohr.