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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 16/2026
Aktuelles aus der Stadt
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Grabsteinkontrolle

Die Stadtwerke weisen die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhofsanlagen der Stadt Wittlich darauf hin, dass die Grabmale eine genügende Standfestigkeit haben müssen.

Die Nutzungsberechtigten sind nach der Friedhofssatzung für alle Schäden haftbar, die durch ihr Verschulden, insbesondere durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.

Die Kontrolle der Standfestigkeit von Grabsteinen wird durch Bedienstete der Stadtwerke ab Montag, dem 20.04.2026 durchgeführt.

Wir weisen darauf hin, dass witterungsbedingt Grabstellen absacken können. Dies betrifft insbesondere die Gräber, in welchen in den Wintermonaten eine Beisetzung erfolgte. Absackungen müssen umgehend mit Erde aufgefüllt werden.

Alle Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, die Grabstätten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen zu treffen.