Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23. April 2026 die Satzung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in der Stadt Wittlich beschlossen.
Der Beirat wird zur Wahrung der Interessen der Einwohner mit Behinderung gebildet, insbesondere um deren Selbstbestimmung zu fördern.
Der Beirat wird aus drei Personen bestehen, die in der Stadt wohnhaft sind. Dabei kann es sich um Personen mit oder ohne Behinderung handeln.
Wahlvorschläge können von regionalen Organisationen und Selbsthilfegruppen, die sich mit den Anliegen und der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung befassen, eingereicht werden.
Der Stadtrat wählt die Mitglieder in der Sitzung am 21. Mai 2026. Der Beirat wird für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt.
Wahlvorschläge können bis zum 11. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung Wittlich eingereicht werden.
Einsendungen bitte per Mail an info@stadt.wittlich.de