Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Im öffentlichen Teil der Sitzung:
TOP 4.a Vergaben
Klimaschutz Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Wittlich
Die Firma Plancon Beratende Ingenieure Ochla & Gerdt PartG mbB aus Trier wird mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Wittlich zu einem Bruttobetrag von 87.822,00 Euro beauftragt.
TOP 4.b Vergaben
Neubau Vitelliusbad Gashausanschluss
Die Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH erhält den Auftrag zur Herstellung eines Erdgashausanschluss inkl. Gasdruckregel- und Messanlage für das Vitelliusbad zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 25.582,92 Euro.
TOP 5.a Bauanträge und -anfragen
Bauantrag L52/L53
Bauantrag für die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Wittlich, Gemarkung Wengerohr, Flur 13, Flurstück 8
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für die Errichtung eines Mobilfunkmastes wird erteilt.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist gem. dem Fachbeitrag Natur über das Öko-Konto der Stadt Wittlich abzulösen. Die gültige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist vor Baubeginn der Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
TOP 5.b Bauanträge und -anfragen
Bauanfrage Arnold-Janssen-Straße
Bauanfrage zur Umnutzung einer Einrichtung für betreutes Wohnen zu einem Mehrfamilienhaus mit max. 6 Wohneinheiten in Wittlich, Arnold-Janssen-Straße, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstück 11/4
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Umnutzung einer Einrichtung für betreutes Wohnen zu einem Mehrfamilienhaus mit max. sechs Wohneinheiten im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes W-18-00 „St. Paul“ wird versagt.
TOP 5.c Bauanträge und -anfragen
Bauanfrage Zum Rachtiger Wald
Bauanfrage zur Errichtung einer Kaltlagerhalle, Zum Rachtiger Wald, Gemarkung Bombogen, Flur 9, Flurstücke 106/21, 106/24, 106/25, 106/26
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WW-07-00 „Industriegebiet Wengerohr“ zur Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 815 m² und zur teilweisen Überbauung des Leitungsrechtes für die Stadtwerke Wittlich wird erteilt.
TOP 5.d Bauanträge und -anfragen
Bauanfrage Industriegebiet III, Nord
Bauanfrage zur Errichtung eines Betriebsgebäudes in Wittlich,
Gemarkung Wittlich, Flur 54, Flurstück 28/1
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes W-76-00 „Industriegebiet III, Nord“ zur Überschreitung der maximalen Abgrabungstiefe im Bereich der Prüfgrube von 1 m um 2 m auf max. 3 m unter Ausgangsgelände wird erteilt
TOP 5.e Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Brüsselstraße
Bauantrag zum Neubau einer Halle inkl. Büroräume in Wittlich, Brüsselstraße, Gemarkung Wengerohr, Flur 12, Flurstück 135/2
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WW-13-02 „Industriegebiet WengerohrSüd, 2. Änderung“ zur Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze auf einer Länge von 10,98 m um max. 1,41 m (ca. 8 m²) wird erteilt.
TOP 5.f Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Am Sportzentrum
Bauantrag für den Neubau einer Freiflächen-PV-Anlage in Wittlich, Am Sportzentrum, Gemarkung Wittlich, Flur 26, Flurstück 268/10
Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB wird ergänzend zum bestehenden Satzungsrecht des Bebauungsplanes W-23-00 „Zentrale Sportanlage“ sowie das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes W-23-00 „Zentrale Sportanlage“ für den Neubau einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Fläche Parkplatz 2 wird erteilt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine abschließenden Beschlüsse gefasst.