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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 2/2024
Aktuelles aus der Stadt
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Alters- und Ehejubiläen 2023 in der Stadt Wittlich

Jubiläen im Alter sind etwas ganz Besonderes und werden deshalb auch besonders gewürdigt. Die Stadt Wittlich gratuliert den Wittlicher Bürger*innen traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen.

Seit vielen Jahren überbringt der Bürgermeister oder die Beigeordneten zu vollendeten 90., 95. und ab 100. Geburtstagen sowie zu 50., 60., 65., 70. usw. Ehejubiläen seine persönlichen Glückwünsche. In den Stadtteilen besucht zusätzlich der Ortsvorsteher die Jubilare. Es ist dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den Ortsvorstehern eine große Ehre an diesen ganz bedeutenden Ereignissen im Leben der Seniorinnen und Senioren teilhaben zu dürfen.

Im Jahr 2023 konnten 20 Bürgerinnen und 15 Bürger die öffentlichen Glückwünsche der Stadt Wittlich zum 90. Geburtstag entgegennehmen. Weitere 14 Wittlicherinnen und 3 Wittlicher wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt und eine Jubilarin erhielt die Ehrung zur Vollendung des 100. Lebensjahres.

Insgesamt fünf Wittlicher*innen übertrafen in 2023 das Alter von 100 Jahren: Eine Bürgerin feierte den 101. Geburtstag, ein Mann und drei Frauen wurden 102 Jahre alt.

Ihren 85. Geburtstag begingen 76 Frauen und 55 Männer. Das 80. Lebensjahr vollendeten 107 Frauen und 55 Männer.

Im Jahr 2023 erfolgten außerdem 78 Ehrungen zu Ehejubiläen. 54 Glückwünsche wurden demnach zu einer Goldenen Hochzeit, 16 zu einer Diamantenen Hochzeit sowie acht zu Eisernen Hochzeiten überbracht.

Insgesamt wurde im Jahr 2023 zu 429 Jubiläen gratuliert.

Bei Ehejubiläen sowie zum 90., 95., 100. Geburtstag und dann jedes weitere Jahr wird durch den Bürgermeister oder die Beigeordneten persönlich gratuliert. Die Terminabsprache erfolgt durch das Vorzimmer des Bürgermeisters. Es wird telefonisch nachgefragt, ob ein Besuch verbunden mit einer persönlichen Gratulation gewünscht ist. Bei Ehejubiläen wird zusätzlich die Zustimmung zur Veröffentlichung in der Wittlicher Rundschau abgefragt. Zum Altersjubiläum bei Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres wird ein Glückwunschschreiben per Post versendet.