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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 20/2025
Aktuelles aus der Stadt
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Stadtrat tagt am 22. Mai

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 22. Mai 2025 zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Im öffentlichen Teil der Sitzung:

Ernennung des Bürgermeisters

Bürgermeister Rodenkirch wird nach seiner erneuten Wahl zum Bürgermeister der Stadt Wittlich in öffentlicher Sitzung ernannt.

Bauleitplanung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Beratung der Stellungnahmen und Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

- Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und fasst den Feststellungsbeschluss.

Bauleitplanung

Bebauungsplan W-86-00 „Wohnmobilstellplatz“

- Beratung der Stellungnahmen und Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

- Satzungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Beteiligung den Bebauungsplan als Satzung.

Bauleitplanung

Bebauungsplan W-79-01 „Sternbergstraße, 1. Änderung“

- Aufstellungsbeschluss

- Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf

- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Durchführung der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes. Auf Grundlage dieses Planentwurf beschließt er die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung.

Vertragsangelegenheiten

- Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über sozialen Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplanes W-79-01 „Sternbergstraße, 1. Änderung“

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des vorgenannten Bebauungsplanes soll eine Förderung des sozialen Wohnungsbaues umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die Gemeinnützige Baugenossenschaft Wittlich e.G. auf den in ihrem Eigentum befindlichen Flächen mindestens 25% der – im Segment des Geschosswohnungsbaues – geplanten Wohnungen mittels der „sozialen Mietwohnraumförderung“ zu erstellen. Dies wird mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages gesichert.

Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 5. Mai 2025

Radverkehr in der Gegenrichtung von Einbahnstraßen in der Innenstadt

Die Fraktion beantragt die Prüfung, wie der Radverkehr in der Gegenrichtung von sämtlichen Einbahnstraßen in der Innenstadt ermöglicht werden kann.

Übertragung von Haushaltsausgabeermächtigungen aus dem Jahr 2024

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der Jahresrechnung 2024 Haushaltsermächtigungen im

- Ergebnishaushalt i.H.v. 1.335.954,11 Euro und

- Finanzhaushalt i.H.v. 20.186.466,26 Euro

und Investitionskredite i.H.v. 4.000.000 Euro zu übertragen.

Dies sind nicht verbrauchte Haushaltsansätze für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen aus dem vorherigen Haushaltsjahr.

Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2025

Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat beschließt die Erste Nachtragshaushaltssatzung und den Ersten Nachtragshaushaltsplan 2025.

Jahresabschlüsse per 31.12.2023 für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Servicebetrieb der Stadtwerke Wittlich

Der Stadtrat beschließt über die Jahresabschlüsse der vorgenannten Einrichtungen.

Vitelliusbad Wittlich

Benutzungsentgelte für Vereinsschwimmen

Die Benutzungsentgelte für das Vereinsschwimmen werden wie folgt festgesetzt:

- im Sportbecken: 25,55 Euro/Bahn/Stunde

- im Lehrschwimmbecken: 36,50 Euro/Stunde

Kindertagesstätten

Änderung der Kindertagesstättenordnung für die städtischen Kindertagesstätten

Der Stadtrat beschließt über die Änderung der Kindertagesstättenordnung.

Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Stadt Wittlich

Kindertagesstätte Wittlich-Bombogen

Errichtung einer Bauernhofgruppe

Der Stadtrat erteilt den Auftrag zur Umsetzung der Errichtung einer Bauernhofgruppe auf dem Berlingerhof.

Auf dem Hof werden 18 Plätze für die Betreuung von Kindern geschaffen.

Sportförderung der Stadt Wittlich

Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wittlich

Im Rahmen der Festlegung der neuen Benutzungsentgelte des Vitelliusbades wurde vereinbart, dass eine Kompensation über die Änderung der Sportförderrichtlinie ermöglicht werden soll. Für die Sportbecken soll ein Betrag von 5,55 Euro/Bahn und Stunde und für das Lehrbecken 6,50 Euro pro Stunde an die Vereine erstattet werden können.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

-

Umsetzung eines Beamten

-

Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen

-

Abschluss eines Servicevertrages für das Vitelliusbad