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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 20/2026
Aktuelles aus der Stadt
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Stadtrat tagt am 21. Mai

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 21. Mai 2026 zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Im öffentlichen Teil der Sitzung:

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Thomas Losen hat sein Mandat niedergelegt.

In der Sitzung wird Marvin Stablo als Ratsmitglied verpflichtet.

Die Verpflichtung erfolgt durch Bürgermeister Rodenkirch.

Jahresabschlüsse per 31.12.2024 für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Servicebetrieb der Stadtwerke Wittlich

Die Berichte werden in der Sitzung vorgetragen und erläutert.

Der Stadtrat beschließt über die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2024.

Bauleitplanung

Bebauungsplan W-87-00 „Schloßstraße“

- Aufstellungsbeschluss

- Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf

- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Durchführung der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes.

Auf Grundlage dieses Planentwurfes beschließt er die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung.

Bauanträge und -anfragen

Bauanfrage Unterer Sehlemet

Bauanfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Wittlich, Gemarkung Wittlich, Flur 7, Flurstück 375/12

Der Stadtrat entscheidet über die Zustimmung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten. Bedingung ist, dass je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden und Flachdächer/ Dachflächen mit einer Neigung bis 10° zu begrünen sind. Außerdem ist innerhalb neu zu errichtender, oberirdischer Stellplatzanlagen für je 4 Stellplätze 1 hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Zuletzt sind Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigem Material zu befestigen.

Bauanträge und -anfragen

Bauanfrage Eichenstraße

Bauanfrage zur Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses in Wittlich, Eichenstraße, Gemarkung Neuerburg, Flur 13, Flurstück 185/6

Der Stadtrat beschließt über die Zustimmung zur Erweiterung eines Mehrfamilien-wohnhauses. Bedingung ist, dass je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden und Flachdächer/ Dachflächen mit einer Neigung bis 10° zu begrünen sind. Außerdem ist innerhalb neu zu errichtender, oberirdischer Stellplatzanlagen für je 4 Stellplätze 1 hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Zuletzt sind Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigem Material zu befestigen.

Dem Antragsteller wird eine hochwasserangepasste Bauweise gemäß Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) empfohlen.

Bauanträge und -anfragen

Bauanfrage Maximinstraße

Bauanfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in Wittlich, Gemarkung Bombogen, Flur 8, Flurstück 135/15

Der Stadtrat entscheidet über die Zustimmung zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Bedingung ist, dass je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden und Flachdächer/ Dachflächen mit einer Neigung bis 10° zu begrünen sind. Außerdem ist innerhalb neu zu errichtender, oberirdischer Stellplatzanlagen für je 4 Stellplätze 1 hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Zuletzt sind Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigem Material zu befestigen.

Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Danziger Straße

Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten in Wittlich, Danziger Straße, Gemarkung Wittlich, Flur 38, Flurstück 125

Der Stadtrat entscheidet über die Zustimmung zur Abweichung von der gestalterischen Festsetzung des Bebauungsplanes W-20-00 N „Rollkopf, Neuaufstellung“ von der Dachform Flachdach statt geeignetem Dach. Zusätzlich findet eine Überschreitung der Geschossflächenzahl von 0,8 um 0,2 auf 1,0 statt. Bedingung ist, dass je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Diese dürfen nicht im rückwärtigen Grundstücksbereich (hinter der Baugrenze) angeordnet werden. Außerdem sind Flachdächer/ Dachflächen mit einer Neigung bis 10° zu begrünen und Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigem Material zu befestigen.

Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Am Kleinen Rotenberg

Bauantrag zum Ausbau von Dach- und Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses zu Wohnzwecken in Wittlich, Gemarkung Wittlich, Flur 18, Flurstück 123/29

Der Stadtrat entscheidet über die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W-114-00 „Klausener Weg“ zur Überschreitung der Geschossflächenzahl von 0,8 um 0,2 auf 1,0 und der Grundflächenzahl II von 0,6 um 0,33 auf 0,93. Die Errichtung von Stellplätzen in der privaten Grünfläche wird mit der Bedingung erteilt, dass der von einem Fachbüro ermittelte, erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich für 211 m² aus dem Öko-Konto der Stadt Wittlich für 12 € / m² (insgesamt 2.532 €) an die Stadt Wittlich abgelöst wird sowie drei Bäume entlang der Brunoystraße gepflanzt werden.

Grundstücksangelegenheiten

Baugrundstücke in der Akazienstraße

Festlegung der Verkaufsbedingungen

Der Stadtrat entscheidet über die Zustimmung des Kaufpreises für den Verkauf der Grundstücksfläche an einen Bauträger in der Akazienstraße. Die Grundstücksfläche in der Akazienstraße 21-29 mit einer Größe von ca. 1.270 qm soll zu einem Kaufpreis in Höhe von 190,00 EUR/qm, analog den Kaufpreisen für die Lindenstraße im Stadtteil Neuerburg, veräußert werden.

Wahlen

Nachwahl in den Zentralausschuss

Thomas Losen hat sein Mandat im Stadtrat niedergelegt. Der bisherige Stellvertreter Jens Bernard ist nachgerückt. Der Stadtrat wählt in der Sitzung eine neue Stellvertretung. Vorschlagsberechtigt ist die FDP-Stadtratsfraktion.

Wahlen

Nachwahl in den Schulträgerausschuss

Die Lehrervertretung muss neu besetzt werden, da Heike Markens den Schuldienst verlassen hat. Diese ist durch den Stadtrat zu wählen.

Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Erlass einer neuen Betreuungsordnung für die Betreuungsangebote während der Schulzeit an den städtischen Grundschulen der Stadt Wittlich

Der Stadtrat beschließt über die Zustimmung der neuen Betreuungsordnung für die Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen der Stadt Wittlich.

Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot in den Grundschulen der Stadt Wittlich

Der Stadtrat beschließt über die vorgenannte Satzung.

Mittagsverpflegung an den städtischen Grundschulen

Verpflegungskostenbeitrag zu den Verpflegungskosten an den städtischen Grund-schulen

Der Stadtrat beschließt über die Festlegung der monatlichen Verpflegungskosten an den städtischen Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027.

In den Ganztagsschulen Bombogen, Friedrichstraße und Georg-Meistermann sollen die Kosten 60,00 € monatlich betragen und in der Grundschule Wengerohr im Rahmen der betreuenden Grundschule 75,00 € monatlich.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

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Grundstücksangelegenheiten: Verlängerung einer Bauverpflichtung In der Spitz

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Vertragsangelegenheiten: Mittagsverpflegung an den Grundschulen und Personaleinsatz