Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23. April 2026 die Satzung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in der Stadt Wittlich beschlossen.
Der Beirat wird zur Wahrung der Interessen der Einwohner mit Behinderung gebildet, insbesondere um deren Selbstbestimmung zu fördern.
Der Beirat besteht aus drei Vertretern der Menschen mit Behinderung oder aus dem Kreis der mit dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung vertrauten Personen, die Einwohner der Stadt Wittlich sind.
Wahlvorschläge können von regionalen Organisationen und Selbsthilfegruppen, die sich mit den Anliegen und der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung befassen, eingereicht werden.
Der Stadtrat wählt die Mitglieder in der Sitzung am 25. Juni 2026. Der Beirat wird für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt.
Wahlvorschläge können bis zum 1. Juni 2026 bei der Stadtverwaltung Wittlich eingereicht werden.
Einsendungen bitte per Mail an info@stadt.wittlich.de