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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 22/2024
Aktuelles aus der Stadt
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Stadtrat tagt am 6. Juni

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 6. Juni zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Im öffentlichen Teil der Sitzung:

Benennung von Straßen

Bebauungsplan W-76-00 „Industriegebiet III, Nord“

Die im vorgenannten Bebauungsplan erschlossenen Planstraßen A und B müssen benannt werden. Planstraße A ist die Fortführung der „Justus-von-Liebig-Straße“. Sie bildet einen zusammenhängenden Straßenzug. Sie wird somit ebenfalls als „Justus-von-Liebig-Straße“ bezeichnet werden.

Für die Planstraße B gilt dies nicht. Diese ist neu zu benennen.

Folgende Namen stehen zur Abstimmung:

1.

Robert-Bosch-Straße

2.

Oskar-Barnack-Straße

3.

Carl-Benz-Straße

4.

Lise-Meitner-Straße

Widmung von Gemeindestraßen

Teilbereich Karrstraße und Wahlholzer Straße

In der Sitzung des Stadtrates erfolgt die Widmung von Teilbereichen der vorgenannten Straßen.

Verbindungsspange IG Wengerohr Süd – L 55

Der Stadtrat entscheidet darüber, ob der Bau der Verbindungsspange vom Industriegebiet Wengerohr Süd zur Landesstraße 55 zwischen Bombogen und Ürzig weiterverfolgt werden soll.

Das Ergebnis der Verkehrszählung zeigt eine Verringerung des Kfz-Verkehr seit Öffnung des Hochmoselübergang. Dies hat zur Folge, dass der LBM die Planungen für nicht erforderlich betrachtet. Für eine erneute Überprüfung müsste die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben werden. Hier hat der LBM ebenfalls Zweifel, ob diese zu einem positiven Ergebnis führen wird.

Des Weiteren würde es keine Fördermittel für das Vorhaben geben. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Vorhaben vorerst nicht weiterzuverfolgen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

-

Verlängerung eines Optionsrechtes in der Gemarkung Wengerohr

-

Auftragsvergabe zur Vermessung der öffentlichen Flächen im IG 3 Nord