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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan W-87-00 „Schloßstraße“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. Juni 2026 bis 20. Juli 2026

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes W-87-00 „Schloßstraße“ gem. § 2 Abs.1 BauBG i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen.

Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplanes W-87-00 „Schloßstraße“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die gleichzeitige Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das ca. 2.900 qm große Plangebiet umfasst Flächen an der Schloßstraße 12 bis 24 zwischen der Tiergartenstraße und der Gerberstraße sowie an der Tiergartenstraße 22. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt

 

Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Erneuerung und urbanen Nachverdichtung der Flächen im Rahmen der Innenentwicklung.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauBG i.V.m. § 13a BauBG wird hiermit bekanntgemacht.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom15. Juni 2026 bis 20. Juli 2026 unterrichten und sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes W-87-00 „Schloßstraße“ mit der Begründung, dem Fachbeitrag Umwelt sowie den weiteren Fachgutachten in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis 20. Juli 2026 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen während des Zeitraums vom 15. Juni 2026 bis 20. Juli 2026 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.

Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

Fachbeitrag Umwelt, Büro Planung 1, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, 30. März 2026 u.a. mit folgenden Informationen:

Aufgabenstellung, Beschreibung des Plangebietes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltrelevante Fachplanungen, Schutzgebiete, Pflanzen / Tiere und biologische Vielfalt, Vorkommen und Bestand geschützter Arten, Boden, Radon, Wasser, Starkregen, Klima / Luft, Immissionsschutz, Landschaftsbild), landespflegerische Maßnahmen, Fazit.

Artenschutzrechtliches Gutachten, Herr Markus Thies, Habscheider Straße 31, 54597 Pronsfeld, 08.04.2025 u.a. mit folgenden Informationen:

Anlass und Aufgabenstellung, Wetterbedingungen, die alten Gebäude in der Schloßstraße in Wittlich (das Gebäude Schloßstraße 12 - ehem. Hotel Zur Traube, Haus Schloßstraße Nr. 14, Haus Schloßstraße Nr. 18 - altes Kino, Wohnhaus Schloßstraße 22, Bäume auf den überplanten Flächen, Zusammenfassung und Ergebnisse), Bewertung und Vorgehensweise.

Verkehrsuntersuchung, IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Hammfelddamm 6, 41460 Neuss, 23. Februar 2026 u.a. mit folgenden Informationen:

Ausgangslage und Aufgabenstellung, Grundlagen und Analysefall, Prognoseberechnung (Allgemeines, Verkehrsaufkommen, tageszeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens, Verteilung im Straßennetz), zukünftiges Verkehrsaufkommen, Bewertung der Verkehrsqualität (Grundlagen der Leistungsfähigkeitsbetrachtung, Leistungsfähigkeiten im Analysefall, Leistungsfähigkeiten im Prognose-1-Fall, Leistungsfähigkeiten im Prognose-2-Fall, Leistungsfähigkeiten im Prognose-3-Fall, Leistungsfähigkeiten im Prognose-4-Fall, zusammenfassende Darstellung der Verkehrsqualitäten (QSV) an den betrachteten Knotenpunkten zu den geprüften Fällen), verkehrliche Kennwerte (verkehrliche Kennwerte im Prognose-Bedarfsfall, verkehrliche Kennwerte im Prognose-1-Fall, verkehrliche Kennwerte im Prognose-2-Fall, verkehrliche Kennwerte im Prognose-3-Fall, verkehrliche Kennwerte im Prognose-4-Fall, verkehrliche Bewertung und Fazit.

Schalltechnisches Prognosegutachten, Graner + Partner Ingenieure, Lichtenweg 15-17, 51465 Bergisch Gladbach, 13.04.2026 u.a. mit folgenden Informationen:

Situation und Aufgabenstellung, Grundlagen, Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung (Allgemeines, Orientierungswerte nach DIN 18005, Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, Immissionsrichtwerte der TA Lärm), Beschreibung des Plangebietes, Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen (Straßenverkehr, Prognoseverfahren, Bewertung der Ergebnisse, planbedingte Verkehrszunahme auf den öffentlichen Straßen), Gewerbegeräusche (Allgemeines, Ansatz der Schallemissionen, Berechnung der Schallimmissionen, Berechnungsergebnisse, Qualität der Prognose), Vorschlag für textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan, Zusammenfassung.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Wittlich, den 09.06.2026
Stadtverwaltung Wittlich
In Vertretung
Elfriede Meurer
Erste Beigeordnete