Erste Beigeordnete Meurer hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 25. Juni 2026 zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
Im öffentlichen Teil der Sitzung:
Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Arnold-Janssen-Straße
Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Wengerohr, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstück 7/150
Der Stadtrat entscheidet über den vorgenannten Bauantrag. Die Genehmigung ist mit folgenden Bedingungen verknüpft:
| - | Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden |
| - | Flachdächer/Dachflächen mit einer Neigung bis 10° sind zu begrünen |
| - | Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen |
Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Arnold-Janssen-Straße
Bauantrag zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohneinheiten und einer Tiefgarage in Wengerohr, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstücke 37/19 und 36/15
Der Stadtrat entscheidet über den vorgenannten Bauantrag. Die Genehmigung ist mit folgenden Bedingungen verknüpft:
| - | Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche zwischen 52 m² und 56 m² müssen mindestens zwei Stellplätze und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche von 36 m² müssen mindestens 1,25 Stellplätze nachgewiesen werden |
| - | Flachdächer/Dachflächen mit einer Neigung bis 10° sind zu begrünen |
| - | Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen |
Bauanträge und -anfragen
Bauantrag Arnold-Janssen-Straße
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 Wohneinheiten in Wengerohr, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstücke 37/20 und 36/8
Der Stadtrat entscheidet über den vorgenannten Bauantrag. Die Genehmigung ist mit folgenden Bedingungen verknüpft:
| - | Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden |
| - | Flachdächer/Dachflächen mit einer Neigung bis 10° sind zu begrünen |
| - | Hauszufahrten, Zuwegungen, Hofflächen und PKW-Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen |
Wahlen
Wahl von Mitgliedern aus der Mitte des Stadtrates in das Kuratorium der Stiftung Stadt Wittlich
Durch die Niederlegung der Mandate im Stadtrat von Christian Brauch und Thomas Losen ist es erforderlich zwei neue Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Stadt Wittlich zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt bei der FWG-Stadtratsfraktion und der FDP-Stadtratsfraktion.
Wahlen
Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung
Der Stadtrat wählt die drei Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung.
Machbarkeitsstudie Wärmenetz Wengerohr
Entscheidung über Fortführung der Machbarkeitsstudie
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung Vertragsgespräche mit potenziellen Betreibern zur Gründung einer Betreibergesellschaft im partnerschaftlichen Modell für das Wärmenetz zu führen.
Gewährung von Zuschüssen
Kath. Kindertagesstätte St. Markus Talweg Wittlich
Zuschuss zum Umbau der Küche zur künftigen Versorgung
Der Stadtrat beschließt über die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 65%, max. 104.000 Euro für die notwendigen Umbauarbeiten in der Küche. Die Umbauarbeiten sind erforderlich, damit künftig auch eine teilweise Versorgung der Einrichtung Karrstraße von dort erfolgen kann. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 160.000 Euro
Gewährung von Zuschüssen
Kath. Kindertagesstätte St. Markus Karrstraße Wittlich
Zuschuss zu notwendigen Maßnahmen in der bestehenden Küche
Der Stadtrat beschließt über die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 65%, max. 24.700 Euro für die notwendigen kleineren Maßnahmen in der bestehenden Küche. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 38.000 Euro. Die Maßnahme ist erforderlich, um den Betrieb der Küche sicherzustellen.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (Förderrunde SKS I)
Sanierung der Sportanlagen im Sportzentrum Wittlich
Der Stadtrat beschließt über die Einreichung eines förmlichen Förderantrags zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ entsprechend den Programmanforderungen sowie die Beantragung der vorgesehenen Fördersumme.
Im Rahmen der Maßnahme sind folgende konkrete Einzelprojekte vorgesehen:
| - | Erneuerung des Kunstrasenbelags im Sportzentrum |
| - | Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz |
| - | Umrüstung der Flutlichtanlage des Tennenplatzes auf LED-Technik |
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach den vorliegenden Kostenschätzungen vom November 2025 auf rund 625.100 Euro. Im Rahmen des Förderprogramms wird eine Zuwendung in Höhe von 45%, entsprechend 281.295 Euro, erwartet. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Wittlich beträgt 343.805 Euro.
Mehrgenerationenzentrum WILàvie
Änderung der Gebührenordnung
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührenordnung.
Vergabe
Beschaffung der Beladung für das neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wittlich
Der Stadtrat beschließt über den Auftrag für die Lieferung der Beladung für das neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 zum Angebotspreis in Höhe von 99.600 Euro.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:
- Vergabe von EDV-Software