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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 28/2024
Sonstige Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den Bau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich - Niederstedem, Vorhaben Nr. 15 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG), 2. Genehmigungsabschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage (UA) Wengerohr, Bauleit-Nummer (Bl.) 4225 in der Gemarkung Neuerburg (Wittlich) zugunsten der Amprion GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Jürgen Brick, Herrn Dr. Hendrick Neumann und Herrn Peter Rüth, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund hat die Amprion GmbH den Antrag auf Durchführung eines Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt.

Verfahrensgrundlage ist:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl.I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.12.2023 (BGBl. I Nr. 405) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBl. S.103) in der derzeit geltenden Fassung.

Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG i. V. m. § 44b).

Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:

Den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen habe ich anberaumt auf

Koblenz,

den 07.08.2024

um 10:00 Uhr

im Sitzungssaal (Raum 43)

in der SGD-Nord

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Besonderer Hinweis:

Im Grundbuch ist folgendes Recht eingetragen:

In Abt.II, lfd. Nr. 2:

„Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für die Stadt Wittlich und die Grundstückseigentümer der Gemarkung Neuerburg. Rang vor Recht Abteilung II Nr. 1; Gemäß Auszug aus dem Zusammenlegungsplan [sic] Neuerburg Ord. Nr.-477 vom 24.08.1970; eingetragen am 22.06.1971 in Blatt 971; nach hier übertragen am 23.03.2011.“

Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der derzeit geltenden Fassung ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

1082-0001#2024-0032-44
Koblenz, 02.07.2024

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez.
Sigrid Wirz-Ries
Ltd. Regierungsdirektorin