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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche BekanntmachungGebührenordnung für das Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1vom 23.06.2023

Gebührenordnung für das Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1 vom 23.06.2023

Für das Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1 hat der Stadtrat Wittlich in seiner Sitzung vom 22.06.2023 nachstehende Gebührenordnung festgelegt:

§ 1 Allgemeines

Die Stadtverwaltung Wittlich erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten des WILàvie Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren sind Antragsteller/in, Veranstalter/in und Benutzer/in verpflichtet. Mehrere Gebührenschuldner/innen haften als Gesamtschuldner/innen.

§ 3 Gebührenhöhe

(1) Für die Benutzung von Räumlichkeiten des WILàvie werden die in dieser Gebührenordnung festgelegten Gebühren und Entgelte berechnet. Ausnahme sind abweichende Einzelvereinbarungen.

(2) Soweit nicht gesondert geregelt, sind mit den Benutzungsgebühren grundsätzlich die Heiz- und Reinigungskosten, die Personalkosten für den Hausmeister sowie sonstige Nebenkosten (z.B. für Lüftung, Strom, Wasser, Abwasser) abgegolten. Entsteht bei der Benutzung durch eine übermäßige Verschmutzung ein außerordentlicher Reinigungsaufwand, so wird dieser nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Besondere Auslagen werden neben den in Absatz 1 genannten Gebühren erhoben.

§ 4 Räumlichkeiten im Kellergeschoss

(1) Werkstatt Haus der Jugend

Projektarbeit des Hauses der Jugend (z.B. Repair Cafe) bzw. für Kooperationsprojekte

Kostenlos

Kursangebote externer Anbieter (z.B. VHS, ÜAZ)

25 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

(2) Werkstattraum

Dauernutzer

Mietvertrag

Kursangebote externer Anbieter

25 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

(3) Proberäume

Die 3 ausgewiesenen Proberäume stehen grundsätzlich für Bands zur Verfügung. Auf eine gemeinsame Nutzung von Proberäumen mehrerer Musikgruppen ist hinzuwirken.

Schülerbands ohne regelmäßige Honorar-Auftritte

Kostenlos

(max. 4 Stunden)

Schülerbands mit regelmäßigen Honorar-Auftritten

5 €/Nutzung

(max. 4 Stunden)

Bands berufstätiger Erwachsener

(unabhängig von Honorarauftritten)

25 €/Nutzung

(max. 4 Stunden)

Musikunterricht in Kleingruppen

10 €/Nutzung

(je angef. 1-Std.-Nutzung)

Als Ersatz für die kostenlose Nutzung für Schülerbands verpflichten sich diese Mitglieder zum ehrenamtlichen Einsatz bei Veranstaltungen innerhalb des WILàvie.

(4) Tanz- und Theaterraum:

a) Theaterraum

Theatergruppe des HdJ (Koyon-Theater)

Kostenlos

Sonstige Nutzungen

20 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

b) Tanzraum

Gruppen im Rahmen der HdJ-Arbeit

Kostenlos

Sonstige Nutzungen

20 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

c) Gesamtnutzung beider Räume (ohne Abtrennung)

Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder

30 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

Veranstaltungen mit Erhebung Eintrittsgelder

100 €/Nutzung

(ab 6-Std.-Nutzung 50 € je weitere angef. 2-Std.)

§ 5 Räume im Erdgeschoss

a) Mehrzweckraum der Kindertagesstätte

Nutzungen außerhalb des KiTa-Betriebes

10 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

Die Nutzung der Sanitäranlagen der Kindertagesstätte ist nicht gestattet.

b) Offener Treff

Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

Kostenlos

Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

30 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

50 €/Nutzung

(zeitl. Begrenzung durch Koordination)

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

100 €/Nutzung

(zeitl. Begrenzung durch Koordination

c) Offener Treff im Haus der Jugend

Externe Nutzungen ohne Eintrittsgeld

40 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

Externe Nutzung mit Erhebung Eintrittsgeld

100 €/Nutzung

(ab 4-Std.-Nutzung 50 € je weitere angef. 2-Std.)

§ 6 Räume im Obergeschoss

a) Kursraum DKSB/MGH

Nutzungen außerhalb des Betriebes

10 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

b) Betreuungsraum Haus der Jugend

Nutzungen außerhalb des Betriebes

10 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

c) Backstage-Raum Haus der Jugend

Nutzungen außerhalb des Betriebes

10 €/Nutzung

(je angef. 2-Std.-Nutzung)

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung bzw. mit Eintragung in den Belegungsplan.

(2) Die Gebühren sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(3) Die Stadtverwaltung Wittlich ist berechtigt, von den Gebührenschuldnern eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Wird die Kaution nicht bezahlt, ist die Stadtverwaltung Wittlich berechtigt, die Nutzung zu widerrufen.

(4) Eine Gebührenermäßigung wegen mangelhaften Besuchs oder schlechten Ertrages einer Veranstaltung wird nicht gewährt.

§ 8 Beschädigungen

Sollte im Rahmen der Nutzung städtisches Vermögen (Inventar, bewegliche Gegenstände, oder sonstiges Vermögen) zerbrechen oder beschädigt werden, ist vom Veranstalter der jeweilige Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu ersetzen.

§ 9 Gebührenhaftung bei Nichtbenutzung

(1) Wird eine angemeldete Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, sind 50% der jeweiligen Grundgebühr zu entrichten. Eine Ausfallgebühr entfällt, wenn der Veranstalter den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadt Wittlich eingegangen ist.

(2) Werden Räumlichkeiten trotz entsprechender Vereinbarung aus Gründen, die die Stadtverwaltung Wittlich nicht zu vertreten hat, nicht genutzt, ist die volle Gebühr zu entrichten.

§ 10 Sonstiges

Über Abweichungen von dieser Gebührenordnung und Sonderregelungen entscheidet die Stadtverwaltung Wittlich im Einzelfall. Das Gleiche gilt, sofern eine Veranstaltung nicht eindeutig einer Gebührenkategorie zugeordnet werden kann.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt ab Inbetriebnahme des „WILàvie“ in Kraft.

Wittlich, den 23.06.2023
Stadtverwaltung Wittlich
gez.
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister