Für das Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1 hat der Stadtrat Wittlich in seiner Sitzung vom 22.06.2023 nachstehende Gebührenordnung festgelegt:
Die Stadtverwaltung Wittlich erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten des WILàvie Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.
Zur Zahlung der Gebühren sind Antragsteller/in, Veranstalter/in und Benutzer/in verpflichtet. Mehrere Gebührenschuldner/innen haften als Gesamtschuldner/innen.
(1) Für die Benutzung von Räumlichkeiten des WILàvie werden die in dieser Gebührenordnung festgelegten Gebühren und Entgelte berechnet. Ausnahme sind abweichende Einzelvereinbarungen.
(2) Soweit nicht gesondert geregelt, sind mit den Benutzungsgebühren grundsätzlich die Heiz- und Reinigungskosten, die Personalkosten für den Hausmeister sowie sonstige Nebenkosten (z.B. für Lüftung, Strom, Wasser, Abwasser) abgegolten. Entsteht bei der Benutzung durch eine übermäßige Verschmutzung ein außerordentlicher Reinigungsaufwand, so wird dieser nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Besondere Auslagen werden neben den in Absatz 1 genannten Gebühren erhoben.
(1) Werkstatt Haus der Jugend
| Projektarbeit des Hauses der Jugend (z.B. Repair Cafe) bzw. für Kooperationsprojekte | Kostenlos |
| Kursangebote externer Anbieter (z.B. VHS, ÜAZ) | 25 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
(2) Werkstattraum
| Dauernutzer | Mietvertrag |
| Kursangebote externer Anbieter | 25 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
(3) Proberäume
Die 3 ausgewiesenen Proberäume stehen grundsätzlich für Bands zur Verfügung. Auf eine gemeinsame Nutzung von Proberäumen mehrerer Musikgruppen ist hinzuwirken.
| Schülerbands ohne regelmäßige Honorar-Auftritte | Kostenlos (max. 4 Stunden) |
| Schülerbands mit regelmäßigen Honorar-Auftritten | 5 €/Nutzung (max. 4 Stunden) |
| Bands berufstätiger Erwachsener (unabhängig von Honorarauftritten) | 25 €/Nutzung (max. 4 Stunden) |
| Musikunterricht in Kleingruppen | 10 €/Nutzung (je angef. 1-Std.-Nutzung) |
Als Ersatz für die kostenlose Nutzung für Schülerbands verpflichten sich diese Mitglieder zum ehrenamtlichen Einsatz bei Veranstaltungen innerhalb des WILàvie.
(4) Tanz- und Theaterraum:
a) Theaterraum
| Theatergruppe des HdJ (Koyon-Theater) | Kostenlos |
| Sonstige Nutzungen | 20 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
b) Tanzraum
| Gruppen im Rahmen der HdJ-Arbeit | Kostenlos |
| Sonstige Nutzungen | 20 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
c) Gesamtnutzung beider Räume (ohne Abtrennung)
| Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder | 30 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
| Veranstaltungen mit Erhebung Eintrittsgelder | 100 €/Nutzung (ab 6-Std.-Nutzung 50 € je weitere angef. 2-Std.) |
a) Mehrzweckraum der Kindertagesstätte
| Nutzungen außerhalb des KiTa-Betriebes | 10 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
Die Nutzung der Sanitäranlagen der Kindertagesstätte ist nicht gestattet.
b) Offener Treff
| Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit (ohne Teilnahmegebühren) | Kostenlos |
| Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit (mit Teilnahmegebühren) | 30 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
| Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit (ohne Teilnahmegebühren) | 50 €/Nutzung (zeitl. Begrenzung durch Koordination) |
| Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit (mit Teilnahmegebühren) | 100 €/Nutzung (zeitl. Begrenzung durch Koordination |
c) Offener Treff im Haus der Jugend
| Externe Nutzungen ohne Eintrittsgeld | 40 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
| Externe Nutzung mit Erhebung Eintrittsgeld | 100 €/Nutzung (ab 4-Std.-Nutzung 50 € je weitere angef. 2-Std.) |
a) Kursraum DKSB/MGH
| Nutzungen außerhalb des Betriebes | 10 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
b) Betreuungsraum Haus der Jugend
| Nutzungen außerhalb des Betriebes | 10 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
c) Backstage-Raum Haus der Jugend
| Nutzungen außerhalb des Betriebes | 10 €/Nutzung (je angef. 2-Std.-Nutzung) |
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung bzw. mit Eintragung in den Belegungsplan.
(2) Die Gebühren sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(3) Die Stadtverwaltung Wittlich ist berechtigt, von den Gebührenschuldnern eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Wird die Kaution nicht bezahlt, ist die Stadtverwaltung Wittlich berechtigt, die Nutzung zu widerrufen.
(4) Eine Gebührenermäßigung wegen mangelhaften Besuchs oder schlechten Ertrages einer Veranstaltung wird nicht gewährt.
Sollte im Rahmen der Nutzung städtisches Vermögen (Inventar, bewegliche Gegenstände, oder sonstiges Vermögen) zerbrechen oder beschädigt werden, ist vom Veranstalter der jeweilige Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu ersetzen.
(1) Wird eine angemeldete Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, sind 50% der jeweiligen Grundgebühr zu entrichten. Eine Ausfallgebühr entfällt, wenn der Veranstalter den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadt Wittlich eingegangen ist.
(2) Werden Räumlichkeiten trotz entsprechender Vereinbarung aus Gründen, die die Stadtverwaltung Wittlich nicht zu vertreten hat, nicht genutzt, ist die volle Gebühr zu entrichten.
Über Abweichungen von dieser Gebührenordnung und Sonderregelungen entscheidet die Stadtverwaltung Wittlich im Einzelfall. Das Gleiche gilt, sofern eine Veranstaltung nicht eindeutig einer Gebührenkategorie zugeordnet werden kann.
Diese Benutzungsordnung tritt ab Inbetriebnahme des „WILàvie“ in Kraft.