Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den Bau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich - Niederstedem, Vorhaben Nr. 15 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG), 2. Genehmigungsabschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage (UA) Wengerohr, Bauleit-Nummer (Bl.) 4225 in der Gemarkung Neuerburg (Wittlich) zugunsten der Amprion GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Jürgen Brick, Herrn Dr. Hendrick Neumann und Herrn Peter Rüth, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund hat die Amprion GmbH den Antrag auf Durchführung eines Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt.
Verfahrensgrundlage ist:
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl.I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.12.2023 (BGBl. I Nr. 405) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBl. S.103) in der derzeit geltenden Fassung.
Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG i. V. m. § 44b).
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:
| Grundbuch und Gemarkung | Grundbuch | Flur | Flur-stück-Nr. | Größe in m² | Inan-spruch-nahme in m² | |
| Band | Blatt | |||||
| Neuerburg | 2227 | 13 | 117/2 | 996 m² | 740 m² | |
| Eigentümer: | Daniel Servatius, geb. Schlösser, geb. 1975 Sandra Servatius, geb. 1978 zu je ½ - Anteil | |||||
Den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen habe ich anberaumt auf
Koblenz, den 21.08.2024, um 13:00 Uhr
im Sitzungssaal (Raum 43)
in der SGD-Nord
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Der Termin am 07.08.2024 (durch öffentliche Bekanntmachung in der Wittlicher Rundschau am 13.07.2024 bekanntgegeben) wird hiermit aufgehoben.
Er findet nicht statt.
Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Besonderer Hinweis:
Im Grundbuch ist folgendes Recht eingetragen:
In Abt.II, lfd. Nr. 2:
„Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für die Stadt Wittlich und die Grundstückseigentümer der Gemarkung Neuerburg. Rang vor Recht Abteilung II Nr. 1; Gemäß Auszug aus dem Zusammenlegungspaln [sic] Neuerburg Ord. Nr.-477 vom 24.08.1970; eingetragen am 22.06.1971 in Blatt 971; nach hier übertragen am 23.03.2011.“
Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der derzeit geltenden Fassung ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.