Titel Logo
Wittlicher Rundschau
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 18.07.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 25.07.2023 bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. Im Ergebnishaushalt

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt

auf

EURO

EURO

EURO

der Gesamtbetrag

der Erträge

46.167.230

1.865.950

48.033.180

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

52.869.919

-1.414.400

51.455.519

der Jahresfehlbetrag

-6.702.689

3.280.350

-3.422.339

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-4.493.579

3.280.350

-1.213.229

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

13.214.327

+513.100

13.727.427

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

12.475.270

+1.213.090

13.688.360

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

739.057

-699.990

39.067

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

3.754.022

-2.874.185

1.173.662

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

verzinste Kredite

von bisher 0 Euro

auf 0 Euro

zusammen

von bisher 0 Euro

auf 0 Euro.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, bleibt unverändert bei 0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleibt unverändert bei 0 Euro.

§ 4

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die in § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2023 für Sondervermögen mit Sonderrechnung festgesetzten Kredite bleiben unverändert.

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Die Erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme ab Montag, dem 31.07.2023 an sieben Werktagen während der Dienstzeiten (Montag – Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus, Schloßstraße 11, Zimmer Nr. 306, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wittlich, den 25.07.2023
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister