In der Stadt Wittlich ist die Erhebung des Gästebeitrags für alle Gastgeber verpflichtend. Rechtsgrundlage ist die seit 01. Januar 2025 geltende Gästebeitragssatzung für die Stadt Wittlich einschließlich der Stadtteile.
Der Gästebeitrag beträgt in der Regel 1,50 € pro Person und Nacht für Urlaubsgäste. Er ist zweckgebunden und dient der Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote.
Die Pflicht zur Erhebung des Gästebeitrags gilt ausnahmslos für alle Beherbergungsbetriebe in der Stadt Wittlich, unabhängig über welchen Vertriebsweg vermietet wird.
Das heißt: auch Gastgeber, die nicht mit der Tourist-Information Wittlich Stadt & Land zusammenarbeiten und ihre Unterkunft ausschließlich über Booking.com, Airbnb oder andere Internetportale anbieten, sind verpflichtet, den Gästebeitrag von ihren Gästen einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Die Meldung und Zahlung der Gästebeiträge erfolgt für alle Gastgeber verbindlich über das Gästebeitragsportal (AVS-System).
Neue Gastgeber sind angehalten sich vor Aufnahme der Vermietung in der Tourist-Information Wittlich Stadt & Land zu melden. Die Mitarbeiterinnen beantworten Fragen zur Satzung und zur technischen Umsetzung.
Kontakt:
Tourist-Information Wittlich Stadt & Land
Telefon: 06571/146624, E-Mail: hallo@tourist.wittlich.de
Die Nichtbeachtung der Gästebeitragssatzung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Die Stadt behält sich vor, stichprobenartig die Reservierungskalender durch einen Kontrolleur zu prüfen und bei Verdachtsfällen Buchungsunterlagen einzusehen.
Informationen zum Gästebeitrag, zur Satzung sowie zur Gästekarte finden Gastgeber auf der Homepage www.wittlicherland.de unter dem Menüpunkt Service - Gästebeitrag & Gästekarte.
Mit der konsequenten Umsetzung des Gästebeitrags leisten alle Gastgeber einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Qualitätssicherung der Ferienregion Wittlich Stadt & Land.