Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 12. September zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
Im öffentlichen Teil der Sitzung:
Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Bürgermeister Rodenkirch verpflichtet die in der konstituierenden Sitzung nicht anwesenden Ratsmitglieder per Handschlag als Ratsmitglied.
Ernennung, Vereidigung und Einführung von stellvertretenden Ortsvorstehern
Sarah Zimmer und Michael Wagner waren jeweils in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers muss durch den Bürgermeister erfolgen.
Sarah Zimmer wurde zur stellvertretenden Ortsvorsteherin in Lüxem und Michael Wagner zum stellvertretenden Ortsvorsteher in Wengerohr gewählt.
Bauleitplanung
Bebauungsplan WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss
- Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Durchführung der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt über den Planentwurf des Bebauungsplanes und der auf dieser Grundlage erforderlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die Öffentliche Auslegung.
Vertragsangelegenheit
- Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des Bebauungsplanes WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“
Die Firma PlanImmo Entwicklungsgesellschaft beabsichtigt die ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen im vorgenannten Bebauungsplan zu entwickeln und ein Wohngebiet zu schaffen. Das Unternehmen ist Eigentümer der Flächen und wird die Erschließung übernehmen. Hierüber ist ein entsprechender Erschließungsvertrag zu schließen.
Vertragsangelegenheit
- Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über sozialen Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplanes WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“
Der Stadtrat entscheidet über den vorgenannten städtebaulichen Vertrag. Dieser beinhaltet die Verpflichtung der Eigentümerin, dass mindestens 25% der - im Segment des Geschosswohnungsbaus - geplanten Wohnungen auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften als „sozialer Mietwohnungsbau“ erstellt werden.
Bauleitplanung
Bebauungsplan W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“
- Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Durchführung der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt über den Planentwurf des Bebauungsplanes und der auf dieser Grundlage erforderlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die Öffentliche Auslegung.
Bürgermeisterwahl 2025
Festlegung der Ausschreibungsmodalitäten
Der Stadtrat beschließt über die Ausschreibungsmodalitäten der vorgenannten Wahl.
Wiederwahl der Schiedsperson der Stadt Wittlich
Die Amtszeit von Herrn Weber-Kadner endet am 15. Januar 2025. Er hat seine Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt.
Finanzangelegenheiten
Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die „Renergie Stadt Wittlich GmbH“
Der Stadtrat beschließt über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens als Investitionsfördermaßnahme in Höhe von 100.000 Euro an die Renergie Stadt Wittlich GmbH. Die Renergie betreibt derzeit drei PV-Anlagen auf Dächern städtischer Liegenschaften. Bei einer Untersuchung auf weitere Potentiale wurden drei weitere Flächen ermittelt. Eine Finanzierung durch die GmbH wäre mit höheren Kosten verbunden und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wäre nicht mehr gegeben.
Ortsrecht
Satzung der Stadt Witlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration
Der Stadtrat beschließt über die vorgenannte Satzung.
Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2024
- Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT)
Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz. Dies bedarf der Zustimmung aller Anstaltsträger.
Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Stadt Wittlich
Kindertagesstätte Wittlich-Bombogen
Errichtung einer Bauernhofgruppe
Der Stadtrat berät und beschließt über die Voraussetzung zur Auslagerung einer Gruppe der Kindertagesstätte Bombogen als Bauernhofgruppe am Berlingerhof.
Begegnungsstätte im Haus der Vereine
Vereinbarung mit dem Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e.V.
Der Stadtrat beschließt über die Vereinbarung zum Betrieb der Begegnungsstätte im Haus der Vereine durch den Caritasverband für die Region Mosel-Eifel-Hunsrück e.V.
Der Verband hat den Betrieb bereits seit 2007 übernommen. Nach Ablauf der bisher gültigen Vereinbarung soll aus Gründen der Rechtssicherheit eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die sich jeweils automatisch verlängert.
Pfarrheim Bombogen
Änderung der Vereinbarung über die Verwaltung und Benutzung des Pfarrheimes Bombogen
Der Stadtrat beschließt über die Anpassung der Nutzungsvereinbarung des Pfarrheims Bombogen. Der Musikverein 1927 Bombogen e.V. als Trägerverein hat darum gebeten, von der Zahlung des jährlichen Erbbauzinses befreit zu werden.
Im Zuge der Gleichbehandlung mit den weiteren Trägerverein soll diesem Anliegen entsprochen werden.
WILàvie
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
Die vorgenannten Benutzungs- und Gebührenordnungen wurden am 23. Juni 2023 beschlossen. Diese haben sich grundsätzlich bewährt. Von Seiten der Koordination wurden dennoch einige Änderungsvorschläge gemacht, über die in der Sitzung beschlossen wird.
Windenergie
Grundsatzbeschluss
Zusammenarbeit mit der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier
Der Stadtrat berät und entscheidet über die grundsätzliche Zusammenarbeit der Stadt Wittlich mit der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier zur Entwicklung von Energieprojekten und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Vorbereitungen zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zu treffen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:
- Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen keine Beschlüsse
PR Vorbericht Stadtrat