Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09. Februar 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes W-23-01 „Zentrale Sportanlage, 1. Änderung“ gem. § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. September 2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes W-23-01 „Zentrale Sportanlage, 1. Änderung“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die gleichzeitige Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das ca. 2,76 ha große Plangebiet umfasst überwiegend Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W-23-00 „Zentrale Sportanlage“ zwischen der Himmeroder Straße, der K 54, dem Zweibächenweg, dem Stadion und dem Vitelliusbad. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel der Planung ist vor allem die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Realisierung einer Freiflächensolarthermieanlage zur Versorgung des neuen Vitelliusbades. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauBG i.V. mit § 13a BauBG wird hiermit bekanntgemacht. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 02. Oktober bis 05. November 2023 unterrichten und sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (i.V. mit § 13a Abs. 2 BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes W-23-01 „Zentrale Sportanlage, 1. Änderung“ mit der Begründung und dem Fachbeitrag Umweltbelange in der Zeit vom 02. Oktober bis 05. November 2023 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen während des Zeitraums vom 02. Oktober bis 05. November 2023 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar. Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:
Fachbeitrag Umweltbelange, BNL Baubkus - Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie, 56244 Arnshöfen, August 2023 u.a. mit folgenden Informationen:
Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen (Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen), Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans (Zielsetzung, Standort und Umgebung, Art und Umfang des Vorhabens, Städtebauliches Konzept), überregionale Fachplanungen und Informationsgrundlagen (Landesentwicklungsprogramm IV, regionale
Raumordnung, Flächennutzungsplan-/Landschaftsplan, Schutzgebiete/-objekte, gesetzlich geschützte Biotope, heutige potenziell natürliche Vegetation, Planung vernetzter Biotopsysteme, Altlasten, Radonpotenzial), sonstige Planungsgrundlagen (Land- und Forstwirtschaft; Archäologische Funde und Bodendenkmäler, Kultur- und Sachgüter / historische Nutzung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes (Boden und Fläche, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Tiere/Pflanzen/Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Mensch und menschliches Wohlbefinden), Wirkung der Planung auf die Umwelt / Intensität der zu erwartenden Auswirkungen (übergeordnete Umweltziele, Boden und Fläche, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Tiere/Pflanzen und Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Wechselwirkungen), Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung (Nullprognose, Alternativenprüfung), zusätzliche Angaben (Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung, Nutzung von erneuerbaren Energien), allgemeinverständliche Zusammenfassung, Literaturverzeichnis. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.