Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. September 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“ gem. § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen.
Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplanes WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die gleichzeitige Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,8 ha befindet sich fast ausschließlich im Bereich des Bebauungsplanes WW-18-00 „St. Paul“ aus dem Jahr 2010 und umfasst vor allem die ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Baugebiet.
Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel der Planung ist vor allem die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebietes auf den ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Baugebiet „St. Paul“.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauBG i.V. mit § 13a BauBG wird hiermit bekannt gemacht.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 23. September bis 28. Oktober 2024 unterrichten und sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (i.V. mit § 13a Abs. 2 BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes WW-18-02 „St. Paul, 2. Änderung“ mit der Begründung, dem Fachbeitrag Umweltbelange und weiteren Fachgutachten in der Zeit vom 23. September bis 28. Oktober 2024 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen während des Zeitraums vom 23. September bis 28. Oktober 2024 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende- bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.
Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:
Fachbeitrag Umweltbelange, Högner Landschaftsarchitektur, 54518 Minheim, 13. August 2024 u.a. mit folgenden Informationen:
Allgemeines, Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes (Angaben zum
Standort, Art und Umfang des Vorhabens), Umweltrelevante Fachplanungen / Informationssysteme (Landesplanung und Raumordnung, Flächennutzungsplan / Landschaftsplan, Naturschutz, Klimaschutz, Umweltschutz, sonstige Planungen / Nutzungen / Schutzgüter), Beschreibung und Bewertung der Umwelt, Entwicklung von umweltrelevanten Zielvor- stellungen (Menschen / Gesundheit / Bevölkerung, Geologie, Boden, Wasserhaushalt, Klima / Luft, Arten und Biotope / Biologische Vielfalt, Nachgewiesene und potentielle Artenvorkommen, Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr), zu erwartende Umweltauswirkungen (Auswirkungen auf Raumordnung und Landesplanung, Auswirkungen auf normative Schutzgebiete / Schutzobjekte, Auswirkungen auf normativ geschützte Biotope und Arten, Auswirkungen auf im Biotopkataster erfasste Biotope, Auswirkungen auf oder durch Nutzungsansprüche Dritter, Auswirkungen auf bestehende Kompensationsverpflichtungen, Auswirkungen auf Kulturelles Erbe und Sachgüter, Auswirkungen auf Menschen / Gesundheit, Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter, Auswirkung durch Kumulation), Berücksichtigung der Prüfergebnisse im B-Plan, Kostenschätzung, Literatur- / Quellenverzeichnis.
Umweltverträglichkeitsprüfung: allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Högner Landschaftsarchitektur, 54518 Minheim, August 2023 u.a. mit folgenden Informationen:
Vorbemerkungen (Anlass und Aufgabenstellung, Angaben zum Standort), allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG oder LUVPG (Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens, Standortbezogene Kriterien), Überblick über die Erheblichkeit möglicher Auswirkungen, Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens.
Entwässerungstechnische Begleitplanung, Stratec GmbH, 54516 Wittlich, 12. Juli 2024 u.a. mit folgenden Informationen:
Veranlassung, wasserwirtschaftliche Zielplanung, hydrologische Rahmenbedingungen, geplante Niederschlagswasserbewirtschaftung, Resümee.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.