Der Stadtrat hat auf Grund des § 114 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) am 10.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden.
Der Jahresabschluss der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.083.372,28 €
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 7.560.318,90 €
Bilanzsumme des Jahres 2023 zum 31.12.2023 in Höhe von 273.845.694,66 €
2. dem Bürgermeister, sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben wird Entlastung erteilt.
Auslegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 mit Rechenschafts- und Prüfbericht
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO ab Montag, dem 22.09.2025 an sieben Werktagen während der Dienstzeiten (Montag – Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag zusätzlich 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr im Stadthaus, Schloßstraße 11, Zimmer Nr. 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.