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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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ÖB Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz

Bebauungsplan W-86-00 „Wohnmobilstellplatz“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB vom 9. Oktober bis 12. November 2023

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes W-86-00 „Wohnmobilstellplatz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2023 dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes W-86-00 „Wohnmobilstellplatz“ zugestimmt und beschlossen, gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das ca. 0,66 ha große Plangebiet umfasst Flächen im Bereich „Zweibächen“. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 9. Oktober bis 12. November 2023. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können bis zum 12. November 2023 vorgebracht werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 9. Oktober bis 12. November 2023. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können bis zum 12. November 2023 vorgebracht werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes W-86-00 „Wohnmobilstellplatz“ mit der Begründung und dem Umweltbericht kann bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Raum 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen.

Die Planunterlagen sind während des Zeitraums vom 9. Oktober bis 12. November 2023 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter

www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/

laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.

Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

1. Umweltbericht, Juni 2023, Büro WeSt, Stadtplaner, Waldstr. 14, 56766 Ulmen u.a. mit folgenden Informationen:

Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Einführung (Vorhaben, rechtliche Grundlagen, Methodik, Abgrenzung des Untersuchungsgebietes), Vorgaben übergeordneter Planungen und Schutzgebiete (Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan, Planung vernetzter Biotopsysteme, Schutzgebiete, Schutzobjekte und Biotope), das Plangebiet (naturräumliche Gliederung, Biotoptypen / Flora und Fauna, heutige potenziell natürliche Vegetation (hpnV), Geologie und Boden, Wasserhaushalt, Luft / Klima, Landschaft und die biologische Vielfalt, Kultur- und Sachgüter), Status-Quo-Prognose und unabgewogenes naturschutzfachliches Zielkonzept (Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes, Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind), Beschreibung des Bebauungsplans, Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (rechtliche Grundlagen, Datengrundlage, betroffene Schutzgebiete, artenschutzrechtliche Bewertung der Planung gemäß § 44 BNatSchG, Zusammenfassung), Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen und Möglichkeiten der Vermeidung (Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen), Ermittlung des Kompensationsbedarfes und der Kompensationsmaßnahmen, Zusammenfassung der empfohlenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Planungsalternativen, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung [Monitoring] der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt, allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage, Quellenangaben.

Wittlich, den 25. September 2023
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister