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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gebührenordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten im Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1 vom 15.09.2025

Für das Mehrgenerationenzentrum „WILàvie“ im Brautweg 1 hat der Stadtrat Wittlich in seiner Sitzung vom 10.09.2025 nachstehende Gebührenordnung festgelegt:

§ 1 Allgemeines

Die Stadtverwaltung Wittlich erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten des WILàvie Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren sind Antragsteller/in, Veranstalter/in und Benutzer/in verpflichtet. Mehrere Gebührenschuldner/innen haften als Gesamtschuldner/innen.

§ 3 Gebührenhöhe

(1) Für die Benutzung von Räumlichkeiten des WILàvie werden die in dieser Gebührenordnung festgelegten Gebühren und Entgelte berechnet. Ausnahme sind abweichende Einzelvereinbarungen.

(2) Soweit nicht gesondert geregelt, sind mit den Benutzungsgebühren grundsätzlich die Heiz- und Reinigungskosten, die Personalkosten für den Hausmeister sowie sonstige Nebenkosten (z.B. für Lüftung, Strom, Wasser, Abwasser) abgegolten.

(3) Veranstaltungen, bei denen wegen einer Sonderreglung keine Benutzungsgebühr entrichtet wird, fallen je nach Veranstaltungszweck pauschale Reinigungskosten an (deren Anwendung liegt im Ermessen der Koordination):

„Offener Treff“, Spülküche, Toilettenanlagen, Treppenhaus/Flur

(4) Entsteht bei der Benutzung durch eine übermäßige Verschmutzung ein außerordentlicher Reinigungsaufwand, so wird dieser nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Gebühren für Inventarnutzung:

Nutzung der Spülküche

inkl. Spülmaschine

Nutzung von Stehtischen

(6) Werden Räume an dem Tag vor dem Veranstaltungstag für Proben oder Aufbau benötigt, wird (bei Verfügbarkeit) eine pauschale Gebühr erhoben:

Nutzung der Räume für Proben/Aufbau/Vorbereitungen

(7) Besondere Auslagen werden neben den in Absatz 1 genannten Gebühren erhoben.

§ 4 Räumlichkeiten im Kellergeschoss

(1) Werkstatt Haus der Jugend

Projektarbeit des Hauses der Jugend (z.B. Repair Cafe) bzw. für Kooperationsprojekte

Kursangebote externer Anbieter

(z.B. VHS, ÜAZ)

(2) Werkstattraum

Dauernutzer

Kursangebote externer Anbieter

(3) Proberäume

Die 3 ausgewiesenen Proberäume stehen grundsätzlich für Bands zur Verfügung. Auf eine gemeinsame Nutzung von Proberäumen mehrerer Musikgruppen ist hinzuwirken.

Als Ersatz für die kostenlose Nutzung für Schülerbands verpflichten sich diese Mitglieder zum ehrenamtlichen Einsatz bei Veranstaltungen innerhalb des WILàvie.

(4) Tanz- und Theaterraum:

a) Theaterraum

Theatergruppe des HdJ (Koyon-Theater)

Sonstige Nutzungen

b) Tanzraum

Gruppen im Rahmen der HdJ-Arbeit

Sonstige Nutzungen

c) Gesamtnutzung beider Räume (ohne Abtrennung)

Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder

Veranstaltungen mit Erhebung

Eintrittsgelder

§ 5 Räume im Erdgeschoss

a) Mehrzweckraum der Kindertagesstätte

Nutzungen außerhalb des KiTa-Betriebes

Die Nutzung der Sanitäranlagen der Kindertagesstätte ist nicht gestattet.

b) Offener Treff

Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

Geschlossene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

c) Offener Treff im Haus der Jugend

Externe Nutzungen ohne Eintrittsgeld

Externe Nutzung mit Erhebung Eintrittsgeld

§ 6 Räume im Obergeschoss

a) Kursraum DKSB/MGH

Nutzungen außerhalb des Betriebes

b) Betreuungsraum Haus der Jugend

Nutzungen außerhalb des Betriebes

c) Backstage-Raum Haus der Jugend

Nutzungen außerhalb des Betriebes

d) Offener Treff Galerie

Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

Geschlossenes Angebot innerhalb der regulären Öffnungszeit

Offene Angebote innerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(ohne Teilnahmegebühren)

Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit

(mit Teilnahmegebühren)

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung bzw. mit Eintragung in den Belegungsplan.

(2) Die Gebühren sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(3) Die Stadtverwaltung Wittlich ist berechtigt, von den Gebührenschuldnern eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Wird die Kaution nicht bezahlt, ist die Stadtverwaltung Wittlich berechtigt, die Nutzung zu widerrufen.

(4) Eine Gebührenermäßigung wegen mangelhaften Besuchs oder schlechten Ertrages einer Veranstaltung wird nicht gewährt.

§ 8 Beschädigungen

Sollte im Rahmen der Nutzung städtisches Vermögen (Inventar, bewegliche Gegenstände, oder sonstiges Vermögen) zerbrechen oder beschädigt werden, ist vom Veranstalter der jeweilige Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu ersetzen.

§ 9 Gebührenhaftung bei Nichtbenutzung

(1) Wird eine angemeldete Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, sind 50% der jeweiligen Grundgebühr zu entrichten. Eine Ausfallgebühr entfällt, wenn der Veranstalter den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadt Wittlich eingegangen ist.

(2) Werden Räumlichkeiten trotz entsprechender Vereinbarung aus Gründen, die die Stadtverwaltung Wittlich nicht zu vertreten hat, nicht genutzt, ist die volle Gebühr zu entrichten.

§ 10 Sonstiges

(1) Über Abweichungen von dieser Gebührenordnung und Sonderregelungen entscheidet die Stadtverwaltung Wittlich im Einzelfall. Das Gleiche gilt, sofern eine Veranstaltung nicht eindeutig einer Gebührenkategorie zugeordnet werden kann.

(2) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Erhebung einer Benutzungsgebühr im Einzelfall auf Antrag abgesehen werden. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt ab dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 16.09.2024 außer Kraft.

Wittlich, den 15.09.2025
gez.
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister