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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 14. Oktober 2024 bis 18. November 2024

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“ gem. § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. September 2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die gleichzeitige Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,37 ha umfasst Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W-25-00 N „Industriegebiet II Neuaufstellung“ zwischen der Max-Planck-Straße und der B 49. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Bernkastel-Wittich.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauBG i.V. mit § 13a BauBG wird hiermit bekannt gemacht.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 14. Oktober bis 18. November 2024 unterrichten und sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (i.V. mit § 13a Abs. 2 BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes W-25-02 „Industriegebiet II, 2. Änderung“ mit der Begründung, dem Fachbeitrag Umweltbelange und weiteren Fachgutachten in der Zeit vom 14. Oktober bis 18. November 2024 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen während des Zeitraums vom 14. Oktober bis 18. November 2024 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter

www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.

Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

Fachbeitrag Umweltbelange, Högner Landschaftsarchitektur, 54518 Minheim, 17. September 2024 u.a. mit folgenden Informationen:

Allgemeines, Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes (Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens, Alternativenprüfung), Umweltrelevante Fachplanungen / Informationssysteme (Raumordnung und Landesplanung, Flächennutzungsplan / Landschaftsplan, Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz), Beschreibung und Bewertung der Umwelt, Entwicklung von umweltrelevanten Zielvorstellungen (Menschen / Gesundheit / Bevölkerung, Geologie und Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Biotope / Biologische Vielfalt, nachgewiesene und potentielle Artenvorkommen, Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr), zu erwartende Umweltauswirkungen (keine Auswirkungen zu erwarten, Auswirkungen auf Kompensationsverpflichtungen, Auswirkungen auf Sachgüter, Auswirkungen auf Menschen / Gesundheit, Auswirkungen auf Schutzgut Boden), Berücksichtigung der Prüfergebnisse im B-Plan, Ausfertigungsvermerk, Literatur- / Quellenverzeichnis.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Wittlich, den 08.10.2024
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister