Titel Logo
Wittlicher Rundschau
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Wittlich ist die Stelle

der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

zum 2. Juli 2025 wegen Ablauf der Amtszeit

Die Kreisstadt Wittlich hat annähernd 20.000 Einwohner. Sie ist Mittelzentrum eines Einzugsbereiches mit über 90.000 Einwohnern. In der Stadt, die gewerblicher und industrieller Schwerpunkt zwischen Trier und Koblenz ist, werden rund 21.000 Arbeitsplätze vorgehalten.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 23. Februar 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wittlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Urwahl) gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 9. März 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl (23. Februar 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 2/B 3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl bewerben.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge spätestens bis 6. Januar 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Wittlich einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl in der Stadtzeitung „Wittlicher Rundschau“ öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung Wittlich politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) werden erbeten bis zum 20. Dezember 2024 (keine Ausschlussfrist) an:

Stadtverwaltung Wittlich

Bürgermeisterwahl z.Hd. des Wahlleiters

Schloßstraße 11

54516 Wittlich