Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Stadt Wittlich vom 15.12.2022 wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 wie folgt geändert:
Artikel 1
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Betreuungsangebot an Grundschulen mit oder ohne Ganztagsschulangebot. Die maßgebliche Höhe bestimmt sich nach dem Betreuungsumfang. Die Beiträge werden wie folgt festgesetzt:
| a) an Grundschulen mit Ganztagsschulangebot: |
| • bis max. 14:00 Uhr = 40 €/Monat |
| • nur freitags bis max. 16:00 Uhr = 40 €/Monat |
| b) an Grundschulen ohne Ganztagsschulangebot: |
| • bis max. 14:00 Uhr = 40 €/Monat |
| • bis max. 16:00 Uhr = 70 €/Monat |
Artikel 2
Die Änderungen treten am 01.01.2025 in Kraft.