Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.08.2023 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung zur Einschulung erfolgte bereits im September 2022. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Über die Aufnahme von vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kindern entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt bis zum 15. Juni 2023.
Die Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2023/2024 erfolgt im Bereich der Stadt Wittlich an den Grundschulstandorten. Die Eltern werden gebeten, hierzu bis 10.02.2023 einen Termin zur Schulanmeldung bei der zuständigen Grundschule der Stadt Wittlich zu vereinbaren – die Anmeldung hat dann noch im Februar 2023 zu erfolgen:
Grundschule Bombogen, Berlinger Straße 1 in 54516 Wittlich - Telefon 06571/26181,
Grundschule Friedrichstraße, Friedrichstraße 14 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/5119
Georg-Meistermann-Grundschule, Lieserstraße 12 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/2528
Grundschule Wengerohr, Schulstraße 1 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/6011
Bei der Anmeldung der Kann-Kinder durch die Sorgeberechtigten in Begleitung des Kindes sind neben der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch auch der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorzulegen, gegebenenfalls auch ein Nachweis über die Sorgerechtsregelung.