Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.08.2025 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung dieser Kinder zur Einschulung erfolgte bereits im September 2024. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden - die Anmeldung der „Kann-Kinder“ erfolgt in der zweiten Februarhälfte in der Stadt Wittlich an den zuständigen Grundschulen. Die Sorgeberechtigten werden gebeten, bis spätestens 20.02.2025 dort einen Termin zu vereinbaren:
Grundschule Bombogen, Berlinger Straße 1 in 54516 Wittlich - Tel. 06571/26181,
Grundschule Friedrichstraße, Friedrichstraße 14 in 54516 Wittlich - Tel. 06571/5119
Georg-Meistermann-Grundschule, Lieserstraße 12 in 54516 Wittlich - Tel. 06571/2528
Grundschule Wengerohr, Schulstraße 1 in 54516 Wittlich - Tel. 06571/6011
Bei der Anmeldung der Kann-Kinder durch die Sorgeberechtigten in Begleitung des Kindes sind neben der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch auch der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorzulegen, gegebenenfalls auch ein Nachweis über die Sorgerechtsregelung.