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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 5/2026
Aktuelles aus der Stadt
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Stadtrat tagt am 5. Februar

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 5. Februar 2026 zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet um 18 Uhr im Rathaus, Saal Lieser statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Im öffentlichen Teil der Sitzung:

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Magdalena Zelder und Maria Klein haben ihr Mandat im Stadtrat niedergelegt. Jacqueline Oehlenschläger rückt für Magdalena Zelder und Yasar Sag für Maria Klein nach. Die Verpflichtung erfolgt in der Sitzung durch Bürgermeister Rodenkirch.

Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen nach § 94 Abs. 3 GemO

Der Stadtrat beschließt über die Annahme von Spenden.

Nachwahlen in städtische Ausschüsse

Aufgrund der Niederlegung der Mandate von Magdalena Zelder (CDU) und Maria Klein (SPD) sind Nachwahlen in den Ausschüssen erforderlich. Das Vorschlagsrecht liegt bei der politischen Gruppe, von der das ausscheidende Mitglied vorgeschlagen worden war.

Städtebauförderung

Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – aktive Stadt“

- Einleitungsbeschluss zur Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

Der Stadtrat beschließt den Einleitungsbeschluss zur Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Dies ist eine wichtige Fördervoraussetzung des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren – aktive Stadt“.

Änderungen am Baugesetzbuch

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

„Wohnungsbauturbo“

Grundsatzbeschluss

Der Stadtrat entscheidet über die Anwendung der bundesrechtlichen Sonderregelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung für künftige Vorhaben in der Stadt Wittlich („Bau-Turbo“).

Zum Schutz der Gewerbe- und Industriegebiete werden diese von der Regelung ausgenommen. In 2027 erfolgt eine Evaluierung der Maßnahme.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

- Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung