Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat auch die Stadt Wittlich um die behördliche Anordnung eines Feuerwerkverbots ersucht. Konkret soll die Verwaltung die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nutzen, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sowie dicht bebauter Gebiete auch am 31. Dezember und am 1. Januar zu untersagen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen generell verboten ist und zwar auch an Silvester und Neujahr.
Die Verwaltung hat den Erlass eines kommunalen Verbots zum Abbrennen von Silvester-Feuerwerk sorgfältig geprüft und nimmt die darin geäußerten Umwelt- und Gesundheitsbedenken sehr ernst. Der Schutz der Bevölkerung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt sind auch für die Stadt Wittlich zentrale Anliegen.
Gleichwohl weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass ein umfassendes kommunales Verbot von Silvester-Feuerwerk derzeit rechtlich nicht möglich ist. Die Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen sind auf Bundesebene im Sprengstoffrecht festgelegt. Kommunen können lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen - etwa an besonders schützenswerten Orten oder bei eindeutigen Gefährdungslagen - zusätzliche Einschränkungen verfügen. Ein flächendeckendes oder generelles Verbot im gesamten Stadtgebiet ist hingegen rechtlich nicht vorgesehen.
„Wir verstehen die Sorge um Luftqualität, Lärmbelastung und Tierwohl und teilen das Ziel, Risiken für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten“, erklärt Bürgermeister Joachim Rodenkirch. „Unsere rechtlichen Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. Ein gesamtstädtisches Verbot von Silvesterfeuerwerk können wir auf Basis der derzeit geltenden Gesetze nicht erlassen“ so Rodenkirch weiter.
Die Stadtverwaltung prüft fortlaufend, wo lokale Gefahrenlagen bestehen und ob in Einzelfällen durch Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerk eingeschränkt werden muss. Zudem setzt die Stadt auf verstärkte Aufklärung über sichere Alternativen und verantwortungsvolles Verhalten zum Jahreswechsel. „Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich über umweltfreundliche und sichere Optionen zu informieren und gemeinsam an einem möglichst störungsarmen und nachhaltigen Jahreswechsel mitzuwirken“, so Bürgermeister Rodenkirch.