Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauBG i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
vom 02. Januar bis 06. Februar 2023
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2022 die Durchführung einer erneuten einschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauBG i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W-84-00 "Cityhotel mit Lebensmittelmarkt“ beschlossen.
Das ca. 5.360 m² große Plangebiet umfasst den vorgesehenen Standort des zukünftigen Cityhotels mit Lebensmittelmarkt an der Kurfürstenstraße. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Cityhotels mit Lebensmittelmarkt.
Es wird gem. §13 a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 02. Januar bis 06. Februar 2023 unterrichten und sich in diesem Zeitraum zur Planung äußern und schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch eine Stellungnahmen bei der nachfolgend bezeichneten Dienststelle abgeben.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (i.V. mit § 13a Abs. 2 BauGB) wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan W-84-00 "Cityhotel mit Lebensmittelmarkt“ mit der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und den Fachgutachten in der Zeit vom 02. Januar bis 06. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 erfolgen. Dabei sind die örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen während des Zeitraums 02. Januar bis 06. Februar 2023 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter https://www.wittlich.de/de/planung-umwelt-und-mobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.
Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:
1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro für Landschaftsökologie, Weilburg, 07.09.2019 / 10.11.2021 u.a. mit folgenden Informationen:
Einleitung und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen (ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Biotopkartierung, nationale Schutzgebiete, FFH-Richtlinie / Vogelschutzgebiete), artenschutzrechtliche Vorprüfung (Auswertung vorhandener Daten, Geländebegehung), Ergebnisse (Ergebnisse der Datenrecherche, Ergebnisse der Vor-Ort-Erfassungen), durchzuführende Maßnahmen, Gesamtbewertung, Literatur, Anhang.
2. Schalltechnisches Prognosegutachten, Büro Graner + Partner Ingenieure, Bergisch-Gladbach, 03.11.2022 u.a. mit folgenden Informationen:
Situation und Aufgabenstellung, Grundlagen, Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung (Allgemeines, Orientierungswerte nach DIN 18005, TA Lärm, Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV), Beschreibung des Plangebietes, Berechnung der Geräuschimmissionen (Straßenverkehr, Prognoseverfahren) Berechnungsergebnisse, Bewertung der Berechnungsergebnisse (Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005, mögliche Schallschutzmaßnahmen, passive Schallschutzmaßnahmen), Geräuscheinwirkungen durch die neu geplanten Nutzungen (Ansatz der Schallemissionen, Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen, Berechnungsergebnisse, Bewertung, Schallschutzmaßnahmen), textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan, Zusammenfassung.
3. Verkehrsuntersuchung, Büro IGS, Neuss, 07.11.2022, u.a. mit folgenden Informationen:
Aufgabenstellung, Bestandsaufnahme, Prognoseberechnung (Allgemeines, Verkehrsaufkommen, tageszeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens, Verteilung im Straßennetz), zukünftiges Verkehrsaufkommen, Bewertung der Verkehrsqualität (Grundlagen der Leistungsfähigkeitsbetrachtung, Leistungsfähigkeitsnachweise im Prognose-Planfall 2030), Fazit.
4. Geotechnischer Bericht, Büro Dr. Jung + Lang Ingenieure, Trier, 20.09.2019, u.a. mit folgenden Informationen:
Einführung, verwendete Unterlagen und Beschreibung der Baumaßnahme, Baugrundbeschreibung (Geländebeschreibung und Aufschlussprogramm, Geologischer Überblick, Baugrundverhältnisse, Hydrogeologische Verhältnisse, Bodengruppen und Homogenbereiche, Bodenkenngrößen), allgemeine Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Gründung, Aufbau unter der Bodenplatte, Ausführungshinweise (Baugruben und Wasserhaltung, Wiederverwendung der Aushubmassen, Verfüllung Gebäudeabdichtung), Zusammenfassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgeben werden können. Die geänderten Teile sind in den zeichnerischen Festsetzungen (Planzeichnung) und der textlichen Festsetzungen farblich gekennzeichnet.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.