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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Wittlich über die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr für das Haushaltsjahr 2025 vom 17.12.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung der Stadt Wittlich über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.07.2015, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenhöhe für 2025

Die Stadt Wittlich setzt die folgende Grundgebühr für das Jahr 2025 fest:

Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Stadt Wittlich über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.07.2015, in der aktuell geltenden Fassung, wird die Grundgebühr auf 2,34 EUR/lfdm festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Wittlich, 18.12.2024
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister