Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung der Stadt Wittlich über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.07.2015, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Stadt Wittlich setzt die folgende Grundgebühr für das Jahr 2025 fest:
Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Stadt Wittlich über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.07.2015, in der aktuell geltenden Fassung, wird die Grundgebühr auf 2,34 EUR/lfdm festgesetzt.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.