Aufgrund § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Wittlich folgende Rechtsverordnung erlassen:
Im Bereich der Stadt Wittlich werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgesetzt:
06. April 2025, 13. Juli 2025, 03. August 2025 und 19. Oktober 2025.
| 1. | An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Absatz 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden. |
| 2. | An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Absatz 2 LMAMG und § 8 LMAMG im Stadtgebiet von Wittlich stattfinden. |
| 3. | Die Veranstaltungen dürfen an den Marktsonntagen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt werden. |
An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Absatz 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden. Die Weihnachtsmärkte müssen jedoch nach Organisation und Warenangebote der Brauchtumspflege und Tradition dienen.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.