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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Rechtsverordnung der Stadt Wittlich

über die Festsetzung von vier Marktsonntagen in Wittlich

für das Jahr 2025

Aufgrund § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Wittlich folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Bereich der Stadt Wittlich werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgesetzt:

06. April 2025, 13. Juli 2025, 03. August 2025 und 19. Oktober 2025.

§ 2

1.

An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Absatz 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

2.

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Absatz 2 LMAMG und § 8 LMAMG im Stadtgebiet von Wittlich stattfinden.

3.

Die Veranstaltungen dürfen an den Marktsonntagen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt werden.

§ 3

An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Absatz 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden. Die Weihnachtsmärkte müssen jedoch nach Organisation und Warenangebote der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wittlich, den 10. Dezember 2024
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister