Zum 2. Oktober 2023 haben die Stadtverwaltung Wittlich und die Stadtwerke Wittlich auf eine neue einheitliche Finanzsoftware umgestellt.
Diese Vereinheitlichung bewirkt, dass den Kunden der Stadt Wittlich sowie der Stadtwerke Wittlich künftig nur noch eine eindeutige Bürgernummer zugewiesen wird. Diese gilt für alle Bescheidarten.
Die Bürgernummer sowie die Buchungsnummer sind künftig die zahlungszuordnenden Kriterien. Wir bitten diese bei künftigen Überweisungen anzugeben. Auch bestehende Daueraufträge bitten wir dahingehend abzuändern, um eine ordnungsgemäße Verbuchung sicherstellen zu können.
Aus dem beigefügten Musterbescheid lässt sich anhand der markierten Stellen erkennen, wo Sie auf Ihrem Bescheid die erforderlichen Informationen finden.