Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.08.2026 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung dieser Kinder zur Einschulung erfolgte bereits im Februar 2025. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden – die Anmeldung der „Kann-Kinder“ erfolgt in der zweiten Februarhälfte in der Stadt Wittlich an den zuständigen Grundschulen. Die Sorgeberechtigten werden gebeten, bis spätestens 20.02.2026 dort einen Termin zu vereinbaren:
Grundschule Bombogen, Berlinger Straße 1 in 54516 Wittlich - Telefon 06571/26181,
Grundschule Friedrichstraße, Friedrichstraße 14 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/5119
Georg-Meistermann-Grundschule, Lieserstraße 12 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/2528
Grundschule Wengerohr, Schulstraße 1 in 54516 Wittlich – Telefon 06571/6011
Bei der Anmeldung der Kann-Kinder durch die Sorgeberechtigten in Begleitung des Kindes sind neben der Geburtsurkunde, dem Familienstammbuch oder dem Ausweisdokument auch der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorzulegen, gegebenenfalls auch ein Nachweis über die Sorgerechtsregelung.