In § 9.2 der Satzung ist festgelegt, dass mindestens alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung durchzuführen ist.
Der Vorstand des SFC Bombogen lädt die Vereinsmitglieder herzlich ein, an der nächsten Mitgliederversammlung teilzunehmen am Dienstag, 5. März 2024 um 19:30 Uhr im Jugendraum Bombogen.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens sieben Tage vor ihrer Durchführung schriftlich an den Vorstand zu richten.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Tätigkeitsbericht |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer |
| 6. | Anträge |
| 7. | Verschiedenes |