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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan WW-07-02 "Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung“

Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Planerhaltung vom 26. Februar bis 12. März 2024

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2024 der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Planerhaltung des Bebauungsplanes WW-07-02 "Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung“ zugestimmt und zur Fehlerheilung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ergänzt durch Gesetz vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) (nachfolgend BauGB) die erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das ca. 3,1 ha große Plangebiet im Stadtteil Wengerohr umfasst Teilflächen des Bebauungsplanes WW-07-00 „Industriegebiet Wengerohr“. Es umfasst bebaute Flächen an den Straßen Im Haag, Zur Schwarzen Brücke und Belinger Straße sowie einen Teil der Straße Im Haag. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.

Ziel des ergänzenden Verfahrens ist die planerische Festlegung einer gebietsübergreifenden Gliederung des festgesetzten Industriegebiets nach dem Störungsgrad der zulässigen Betriebe sowie die Klarstellung zum Umfang der festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte im Plangebiet als Feuerwehrzufahrt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.

Umweltbericht, Büro Högner Landschaftsarchitektur, Minheim,05.10.2021, u.a. mit folgenden Informationen:

Allgemeines, räumliche und inhaltliche Abgrenzung der Umweltprüfung (Prüfung der Umweltverträglichkeit gem. UVPG, Inhalt der Umweltprüfung zum Bebauungsplan, Prüfung der besonderen Risiken für Unfälle oder Katastrophen), Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes (Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens), umweltrelevante Fachplanungen / Informationssysteme (Landesplanung und Raumordnung, Naturschutz, Umweltschutz, sonstige Planungen / Nutzungen / Schutzgüter), Beschreibung und Bewertung der Umwelt; Entwicklung von umweltrelevanten Zielvorstellungen (Menschen / Gesundheit / Bevölkerung, Boden, Wasserhaushalt, Klima / Luft, Biotope und Habitate, nachgewiesene und potentielle Artenvorkommen, Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr, Wechselwirkungen, umweltrelevante Zielvorstellungen für die Planung), Entwicklungsprognose und Alternativenprüfung (Entwicklungsprognose, Alternativenprüfung), zu erwartende Umweltauswirkungen (Auswirkungen auf Ziele der Raumordnung / Landesplanung, Auswirkungen durch besondere Umweltrisiken / Störfälle, Auswirkungen auf bzw. durch das Klima, Auswirkungen auf internationale und nationale Schutzgebiete, Auswirkungen auf oder durch Nutzungsansprüche Dritter, Auswirkungen auf Archäologie / Boden- und Kulturdenkmäler, Auswirkungen durch Altbergbau / Hangrutschgefährdung, Auswirkungen durch Starkregenereignisse, Auswirkungen auf Menschen /Gesundheit), verbleibende Eingriffe und erforderliche Kompensation (Auswirkungen auf die Landschaft, Auswirkungen durch Änderung der naturschutzfachlichen Festsetzungen, Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter, Auswirkungen durch kumulierende Bauvorhaben / Nutzungen, Prognoseunsicherheiten), Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring), Kostenschätzung, Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung im B-Plan (Ergänzungen der städtebaulichen Festsetzungen, grünordnerische / naturschutzfachliche Festsetzungen) Grünordnerische / naturschutzfachliche Hinweise, allgemeinverständliche

Zusammenfassung, Literatur-/ Quellenverzeichnis.

2.

Schalltechnische Untersuchung, Büro Pies, Boppard-Buchholz, 11.06.2021, u.a. mit folgenden Informationen:

Aufgabenstellung, Beschreibung der örtlichen Verhältnisse, vorgesehene Änderungen des Bebauungsplanes, verwendete Unterlagen, Anforderungen, Berechnungsgrundlagen, Beurteilungsgrundlagen, Ausgangsdaten für die Berechnung, Verwendetes Berechnungsprogramm, Ermittlung der flächenbezogenen Schallleistungspegel, Immissionsorte, Ermittlung der bestehenden zulässigen Immissionsanteile, Ermittlung der IFSP (immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel) zur 2. Änderung des B-Planes, Zusammenfassung.

3.

Entwässerungstechnische Begleitplanung, Büro Stratec, Wittlich vom 16.06.2020 u.a. mit folgenden Informationen:

Veranlassung, Wasserwirtschaftliche Zielplanung, Hydrologische Rahmenbedingungen, Resümee.

4.

Stellungnahmen der Behörden, von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus dem bisherigen Verfahren zu den vorgenannten Themenbereichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes WW-07-02 "Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung“ mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 12. März 2024 bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Zimmer 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann während der genannten Dienststunden von jedermann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden.

Um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 06571-171201 wird gebeten.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums vom 26. Februar bis 12. März 2024 auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter https://www.wittlich.de/de/planung-umwelt-undmobilitaet/stadtplanung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden. Die Änderung bzw. Ergänzung sind in den textlichen Festsetzungen (zu Nr. 1.6) sowie in der Begründung (u.a. Immissionsschutz. Kap. 6.4) farblich gekennzeichnet.

Stellungnahmen bitten wir per E-Mail an thomas.eldagsen@stadt.wittlich.de zu übermitteln. Darüber hinaus können Stellungnahmen auf dem per Postweg abgeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Wittlich, den 20.02.2024
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister