Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Februar wie folgt beschlossen
Öffentlicher Teil:
Bauleitplanung
Bebauungsplan WW-07-02 „Industriegebiet Wengerohr, 2. Änderung“
Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Planerhaltung
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Planerhaltung zu.
Dieser Beschluss war erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RLP) mit Urteil vom 13. Dezember 2023 den vorgenannten Bebauungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2022 als unwirksam erklärt hat.
Mit dem Beschluss werden die im Urteil aufgeführten Mängel des Bebauungsplanes geheilt.
Es folgt nun eine eingeschränkte Beteiligung der Behörden und eine erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.