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Wittlicher Rundschau
Ausgabe 9/2023
Sonstige Bekanntmachungen
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Bekanntmachungder XIV. Änderung der Verbandsordnung des ZweckverbandesWasserversorgung Eifel-Mosel in Wittlich

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel vom 01.12.2022 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. für das Land Rheinland-Pfalz, S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende 14. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel fest:

§ 6 Verbandsversammlung

(3) Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben insgesamt 101 Stimmen, die sich wie folgt verteilen:

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

21

Stimmen

Verbandsgemeinde Schweich

2

Stimmen

Verbandsgemeinde Speicher

3

Stimmen

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

13

Stimmen

Verbandsgemeinde Wittlich-Land

38

Stimmen

Landkreis Cochem-Zell

12

Stimmen

Stadt Wittlich

12

Stimmen

Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Zur Ermittlung der Stimmenanteile der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und des Landkreises Cochem-Zell werden die geleisteten Baukostenzuschüsse nach der Vorhaltung von Wasser entsprechend der Wasserbedarfsermittlung – Qmax 2060 – aus dem Jahr 2022 verteilt.

§ 10 Aufwandsdeckung

(4) Für die Anlagen der Gewinnung, Aufbereitung und Transport haben die Wasserversorgungsbetriebe der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Wasserbedarfsermittlung -Qmax 2060- aus dem Jahr 2022 zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten Baukostenzuschüsse zu zahlen, und zwar wie folgt:

Qmax

die Verbandsgemeinden

Bernkastel-Kues

22,42 %

Schweich

1,86 %

Speicher

2,84 %

Traben-Trarbach

12,71 %

Wittlich-Land

34,66 %

der Landkreis Cochem-Zell

12,27 %

die Stadt Wittlich

13,24 %

(5) Für die Anlagen der Speicherung und Druckerhöhung haben die Wasser-versorgungsbetriebe der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Wasserbedarfsermittlung – Qmax 2060- aus dem Jahre 2022 zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten Baukostenzuschüsse zu zahlen, und zwar wie folgt:

Qmaxmod

die Verbandsgemeinden

Bernkastel-Kues

17,04 %

Schweich

2,37 %

Speicher

3,62 %

Traben-Trarbach

13,88 %

Wittlich-Land

44,18 %

der Landkreis Cochem-Zell

9,68 %

die Stadt Wittlich

9,23 %

(6) Für die Rückzahlung der Darlehensschulden haben die Wasserversorgungsbetriebe der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der jeweils gültigen Haushaltssatzung den Kapitaldienst zu zahlen, und zwar wie folgt:

die Verbandsgemeinden

Bernkastel-Kues

21,04 %

Schweich

1,99 %

Speicher

3,04 %

Traben-Trarbach

13,01 %

Wittlich-Land

37,09 %

der Landkreis Cochem-Zell 1

1,61 %

die Stadt Wittlich

12,22 %

Die Verbandsordnung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Az. 17 061- ZWEM / 21a

Trier, 13.02.2023

Im Auftrag:
gez. Martin Schulte