Der Entwurf der Doppel-Haushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Bengel liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von
Montag, dem 07.01.2019 bis einschließlich Donnerstag, den 24.01.2019
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Doppel-Haushaltssatzung, zum -plan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 18.01.2019) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.