Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 06.12.2022 auf den 12.12.2022, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 09.12.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:06 Uhr
| Anwesend: | |
| 1. | Ortsbürgermeister Hans-Josef Drees |
| 2. | Ratsmitglied Sascha Maas |
| 3. | Ratsmitglied Hans-Peter Müllenbach |
| 4. | 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wolfgang Scheibe |
| 5. | Ratsmitglied Josef Schwind |
| 6. | Ratsmitglied Hermann-Josef Tracht |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. | Bürgermeister Marcus Heintel |
| 2. | Schriftführerin Anna Klink |
| 3. | Fachbereichsleiter Frank Thullen |
| 4. | VG-Entwickler Malte Ortner |
| 5. | Revierförster Thomas Kreten |
| 6. | Revierförsterin Eva Bässmann |
| Entschuldigt: | |
| 1. | 2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen |
| 2. | Ratsmitglied Klaus Thörner |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Bebauungsplan der Ortsgemeinde Flußbach "Messeberg - Sondergebiet Photovoltaikpark"; a) Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage b) Beschluss der Satzung |
| 4. | Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG |
| 5. | Solidarpakt Erneuerbare Energien |
| 6. | Kindertagesstätte; Erhöhung Essensgeld Frühstück und Mittagessen |
| 7. | Gemeindestraße "Zum Schohfelder"; Einbau einer befahrbaren Entwässerungsrinne |
| 8. | Wirtschaftsweg "An Baul" (Zur Siedlung 1); Wegereparaturarbeiten und Wasserführung |
| 9. | Bürgerhaus Flußbach; Schornsteinabdeckung |
| 10. | Fußboden-/ Reinigungsarbeiten Kindertagesstätte Flußbach; Grundreinigung Linoleumboden, einschließlich Pflege |
| 11. | Internetanschluss für das Bürgerhaus |
| 12. | Anschaffung eines Beamers |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Entwässerungsgraben am Neubeugebiet |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Durch die anwesenden Anwohner wurden keine Fragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Herr Tracht wendet ein, dass in der Niederschrift der letzten Sitzung in TOP 4 Bebauungsplan „Messeberg“ der vereinbarte Beschluss über die Verlegung des Wirtschaftsweges keine Erwähnung findet. Durch Herrn Heintel sowie Herrn Thullen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Niederschrift um eine Ergebnisniederschrift handelt und dass die genauen Beschlüsse in der Abwägungstabelle, welche als Anlage zur Niederschrift beigefügt ist, aufgeführt sind.
3. Bebauungsplan der Ortsgemeinde Flußbach "Messeberg - Sondergebiet Photovoltaikpark";
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage
b) Beschluss der Satzung
Seit dem Jahr 2013 befasst sich die Gemeinde Flußbach mit Bauleitplanung im Distrikt „Messeberg“ zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Messeberg - Sondergebiet Photovoltaik“. Nachdem der Investor einige Jahre die Realisierung des Projektes „Freiflächen-Photovoltaikpark Messeberg“ zurückgestellt hat, wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 22.04.2021 ein erster Bebauungsplanentwurf durch das Planungsbüro ISU aus Bitburg vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 wurde bestätigt und bekanntgemacht. Das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird für diesen Teilbereich im Parallelverfahren fortgeschrieben.
Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingebrachten Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 14.02.2022 beraten und nach Abwägung/Beschluss die Entwurfsplanung entsprechend angepasst. Die Durchführung des Offenlageverfahrens wurde beschlossen. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 08.09.2022 wurde über die im Verfahren eingebrachten Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen beraten und nach Abwägung die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die Entwurfsplanung angepasst. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der bisherigen Planung berührt waren, hat der Ortsgemeinderat die erneute Offenlage beschlossen.
In der Sitzung wurden die in diesem Verfahren eingereichten Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen durch Herrn Gaab vom Planungsbüro ISU vorgetragen und fachlich erläutert. Die Eingaben sind in der beigefügten Abwägungstabelle zusammengefasst.
Beschlussfassung:
| a) | Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen die in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschläge. Die in der Abwägungstabelle enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge werden im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgelegte Planänderung (Planausfertigung u. Textfestsetzungen) zum Bebauungsplan „Messeberg - Sondergebiet Photovoltaikpark“ in der Fassung vom 12.12.2022 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Bekanntmachung des Bebauungsplanbeschlusses vorzunehmen. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2023 für die Ortsgemeinde Flussbach vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
| Ertrag | 54.461 € |
| Aufwand | 49.005 € |
| Ergebnis | 5.456 € |
Der Forstwirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt.
Nach einer kurzen Vorstellung der neuen Revierförsterin Frau Eva Bässmann erläutert Herr Kreten den Forstwirtschaftsplan und gibt einen Ausblick auf das kommende Jahr. Herr Kreten weist insbesondere auf ein Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement hin. Fragen der Ratsmitglieder werden durch Herrn Kreten beantwortet.
Beschlussfassung:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Solidarpakt Erneuerbare Energien
Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaik soll in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorangebracht werden. Zum Zwecke der größtmöglichen Teilhabe aller Bürger der Verbandsgemeinde am Ausbau dieser Anlagen und zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs wird ein Solidarpakt begründet. Dieser sieht vor die Einnahmen aus der Pacht und der Einspeisevergütung nach § 6 EEG nach dem folgenden Verteilungsschlüssel zu vergeben. Die Einnahmen aus Verpachtung und Einspeisevergütung verbleiben zu 70 % bei den Ortsgemeinden bzw. der Stadt, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR (EG TT AöR) sowie die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhalten jeweils 15 % der Einnahmen. Für bereits bestehende Anlagen findet der genannte Verteilungsschlüssel im Rahmen eines Repowerings bzw. einer erneute Verpachtung Anwendung. Die Einnahmen welche der EG TT AöR zukommen werden zu 75 % auf die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. der Stadt umverteilt. Maßgeblich ist hierbei die Einwohnerzahl.
Beschlussfassung:
Die Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Flußbach am „Solidarpakt Erneuerbare Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ in der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR. Der Ortsbürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Kindertagesstätte;
Erhöhung Essensgeld Frühstück und Mittagessen
Durch die steigenden Preise im Lebensmitteleinkauf können die Kosten für Frühstück und Mittagessen in der Kindertagesstätte nicht mehr gehalten werden. Nach Beratung mit den Eltern wurden drei Möglichkeiten gefunden mit den Preisänderungen umzugehen:
| a) | Die aktuellen Preise bleiben weiter bestehen, es wird stattdessen auf günstigere, nicht ernährungsphysiologisch wertvolle Nahrungsmittel umgestiegen. |
| b) | Die Frühstücks- und Mittagessenpauschale wird um jeweils 5,00 € angehoben, womit weiter ernährungsphysiologisch wertvolle Nahrungsmittel gekauft werden können. |
| c) | Das Frühstück wird umgestellt und alle Kinder bringen Ihr Frühstück selber mit, dann würde sich nur die Pauschale für das Mittagessen um 5,00 € erhöhen. |
Nach Befragung der Eltern ist die Mehrheit für die Variante b und empfiehlt dies auch dem Gemeinderat.
Beschlussfassung:
Auf Empfehlung der Eltern beschließt der Ortsgemeinderat die Erhöhung des Essensgeldes von bisher 50,00 € pauschal auf 60,00 € im Monat.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Gemeindestraße "Zum Schohfelder";
Einbau einer befahrbaren Entwässerungsrinne
Die Gemeindestraße „Zum Schohfelder“ kann, im Übergang des 1. zum 2. Bauabschnittes, die effektive Straßenentwässerung infolge falschem Straßengefälle nicht gewährleisten. Bei starkem Regenfall läuft das Wasser über die tieferliegenden Straßenborde auf die privaten Hofflächen der Anlieger. Ortsbürgermeister Hans Josef Drees schlägt vor, hier zwei befahrbare Querrinnen mit Anschluss an das vorhandene Entwässerungssystem der Straße einzubauen und die tiefer liegenden Straßenborde mit einzubeziehen.
Es wird mit der Firma Pantenburger Tiefbau GmbH (Rahmenvertragspartner) ein Ortstermin stattfinden um das Projekt zu besprechen und die Baukosten zu ermitteln.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stellt die Notwendigkeit der Maßnahme fest und beschließt zwei befahrbare Querrinnen, mit Anschluss an das vorhandene Entwässerungssystem, einzubauen und die tiefer liegenden Straßenborde mit einzubeziehen. Die Firma Pantenburger Tiefbau GmbH (Rahmenvertragspartner) erstellt ein Angebot für das Projekt. Im Haushaltsplan 2023 sind 2.500 € bei der Haushaltsstelle 54100.52310000 für lfd. Unterhaltung der Straßen veranschlagt.
Ortsbürgermeister Drees wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu vergeben. Ggf. überplanmäßig erforderliche Haushaltsmittel werden bewilligt und in einem Nachtragshaushalt veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt etwaige Regressansprüche zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Wirtschaftsweg "An Baul" (Zur Siedlung 1);
Wegereparaturarbeiten und Wasserführung
Die befahrbare Rinne im Wirtschaftsweg „An Baul“ (Zur Siedlung 1) ist gebrochen und stellt eine Unfallgefahr dar. Darüber hinaus erfüllt die Rinne die Funktion der Wasserführung nicht mehr. Das Wasser fließt unkontrolliert in die unterliegenden Grundstücke. Die Arbeiten sind unabweisbar (Verkehrssicherungspflicht) und zeitnah auszuführen.
Es wird mit der Firma Pantenburger Tiefbau GmbH (Rahmenvertragspartner) ein Ortstermin stattfinden um das Projekt zu besprechen und die Baukosten zu ermitteln.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stellt die Notwendigkeit der Maßnahme fest und beschließt die Sanierung der Rinne. Die Firma Pantenburger Tiefbau GmbH (Rahmenvertragspartner) erstellt ein Angebot für das Projekt. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind insgesamt 13.500 € bei der Haushaltsstelle 55590.52338000 für lfd. Unterhaltung der Wege veranschlagt.
Ortsbürgermeister Drees wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu vergeben. Ggf. überplanmäßig erforderliche Haushaltsmittel werden bewilligt und in einem Nachtragshaushalt veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Bürgerhaus Flußbach;
Schornsteinabdeckung
Am Bürgerhaus Flußbach zeigen sich an der Giebelfassade, im Anschlussbereich des Schornsteins, Putz- und Farbabblätterungen infolge von Wassereintritt. Es ist zu vermuten das, durch die fehlende Kaminabdeckung, Regenwasser zwischen Edelstahlrohr und gemauerten Kamin eindringt und den Feuchteschaden verursacht. Ortsbürgermeister Hans Josef Drees schlägt vor, das Edelstahlrohr am Schornsteinkopf abzudichten und auf den Schornstein eine Edelstahlabdeckung anzubringen. Es wird mit einer Dachdeckerfirma ein Ortstermin stattfinden um das Projekt zu besprechen und die Baukosten zu ermitteln.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stellt die Notwendigkeit der Maßnahme fest und beschießt die Sanierung des Schornsteins wie vorgestellt. Die Dringlichkeit der Maßnahme wird ebenfalls festgestellt um weiteren Schaden an Putz- und Mauerwerk zu verhindern. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zunächst außerplanmäßig bereitgestellt und sind in einen Nachtragshaushalt zu veranschlagen.
Ortsbürgermeister Drees wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Fußboden-/ Reinigungsarbeiten Kindertagesstätte Flußbach;
Grundreinigung Linoleumboden, einschließlich Pflege
Für die Grundreinigung sowie Versiegelung des Linoleumbodens in der Kindertagesstätte liegt ein Angebot der Firma Schilz aus Wittlich vor. Da jedoch Baumaßnahmen im Gebäude der Kindertagesstätte geplant sind, werden die Grundreinigung sowie Versiegelung des Fußbodens bis Beendigung der Bauarbeiten zurückgestellt.
11. Internetanschluss für das Bürgerhaus
Durch Herrn Ortsbürgermeister Drees wird vorgeschlagen, dass Bürgerhaus mit einem Internet-Anschluss auszustatten. Dieser könnte für Ratssitzungen aber auch für Vermietungen genutzt werden. Nach Anschluss belaufen sich die monatlichen Kosten auf ca. 50,00 €.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Anschaffung eines Internet-Anschlusses für das Bürgerhaus.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12. Anschaffung eines Beamers
Durch Herrn Ortsbürgermeister Drees wird vorgeschlagen für die Ortsgemeinde Flußbach einen Beamer anzuschaffen, der im Rahmen der Ortsgemeinderatssitzungen aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines Beamers für die Ortsgemeinde Flußbach.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Entwässerungsgraben am Neubeugebiet
Im Rahmen des Starkregenvorsorgekonzeptes ist aufgefallen, dass der Graben in der Wegeparzelle 92 hinter dem Neubaugebiet, der zum Auffangen des Außengebietswassers dient, nicht mehr mit dem Urzustand dienen kann.
Der nötige Muldenrand zur Aufnahme des bergseitigen Wassers ist nicht mehr ausreichend vorhanden. In der 4 m breiten Wegeparzelle wurden durch Erdarbeiten der Anlieger an verschiedenen Stellen der Muldenrand des Grabens abgetragen. Dies betrifft insbesondere den Bereich ab dem Teerweg an der Siedlung bis zum abfallenden Teilstück in Richtung der Rückhaltebecken. Somit ist bei Starkregen ein Auffangen der Wassermassen nicht mehr gewährleistet. Die Anlieger sollten sich dieser möglichen Gefahr entziehen. Der ursprüngliche Zustand muss wieder ordnungsgemäß hergestellt werden, bevor in diesem Teilstück eine Überflutung stattfindet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird darum gebeten, die Anwohner auf die Beseitigung des Schadens hinzuweisen, damit das Außengebietswasser wieder ordnungsgemäß aufgefangen und in die Regenrückhaltebecken abgeleitet werden kann.
Ortsbürgermeister Hans Josef Drees teilt weiter mit, dass sich in dem abschüssigen Teilstück sich die Mulde durch die Fließgeschwindigkeit stark eingegraben hat, hierdurch ist im unteren Teil eine Verlandung entstanden, sodass auch hier der Muldengraben nicht mehr ausreichende Funktion aufweist.
Das abschüssige Teilstück müsste mit Wasserbausteinen ausgekleidet werden.
Die Arbeiten sollten möglichst vor der Bebauung der Bauparzelle Flur 9 Nr. 45/4 erfolgen, da sonst eine maschinelle Einbringung der Steinschüttung nicht mehr möglich ist.