Der Forstzweckverband Enkirch-Irmenach hat am 07.11.2022 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden für 2022: | ||||
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| gegenüber | verändert | nunmehr fest- |
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| bisher | um | gesetzt auf |
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| Euro | Euro | Euro |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 381.590,00 € | 138.100,00 € | 519.690,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 381.590,00 € | 138.100,00 € | 519.690,00 € |
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| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 6.150,00 € | 0,00 € | 6.150,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 25.000,00 € | 230.000,00 € | 255.000,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -25.000,00 € | -230.000,00 € | -255.000,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 18.850,00 € | 230.000,00 € | 248.850,00 € |
Festgesetzt werden für 2023:
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| gegenüber | verändert | nunmehr fest- |
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| bisher | um | gesetzt auf |
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| Euro | Euro | Euro |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 385.600,00 € | 0,00 € | 385.600,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 385.600,00 € | 0,00 € | 385.600,00 € |
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| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 4.850,00 € | 0,00 € | 4.850,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -4.850,00 € | 0,00 € | -4.850,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2022 und 2023 festgesetzt für
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| 2022 | 2022 |
| zinslose Kredite festgesetzt auf | von 0,00 € | auf 0,00 € |
| verzinste Kredite festgesetzt auf | von 25.000,00 € | auf 255.000,00 € |
| zusammen auf | von 25.000,00 € | auf 255.000,00 € |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
- Keine Änderung -
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird festgesetzt auf 150.000,00 €.
§ 5 Zweckverbandsumlage
Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2022 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende, neue Beträge:
| Verbandsmitglieder | Umlage |
| Ortsgemeinde Burg (Mosel) | 2.660,00 € |
| Ortsgemeinde Enkirch | 20.040,00 € |
| Ortsgemeinde Irmenach | 64.690,00 € |
| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 43.310,00 € |
| Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet) | 0,00 € |
| Gesamt | 130.700,00 € |
Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2023 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende, neue Beträge:
| Verbandsmitglieder | Umlage |
| Ortsgemeinde Burg (Mosel) | 3.040,00 € |
| Ortsgemeinde Enkirch | 22.950,00 € |
| Ortsgemeinde Irmenach | 49.070,00 € |
| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 32.840,00 € |
| Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet) | 0,00 € |
| Gesamt | 107.900,00 € |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 0 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2023 voraussichtlich 0 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
- Keine Änderung -
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
- Keine Änderung -
56841 Traben-Trarbach, den 06.01. 2023
Forstzweckverband Enkirch-Irmenach
Marcus Heintel, Verbandsvorsitzender
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 12.12.2022 Az.: 10.901-11 mitgeteilt, dass gegen die vom Forstzweckverband Enkirch-Irmenach beschlossene 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 09.01.2023 bis einschließlich Dienstag, den 17.01.2023
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.