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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Kröv-Bausendorf für das Doppelhaushaltsjahr 2023 und 2024

Der Forstzweckverband Kröv-Bausendorf hat am 10.11.2022 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2023:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 160.290,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  160.290,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf —  0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf —  0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf —  0,00 €

Festgesetzt werden für 2024:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 145.450,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  145.450,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf —  0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2023

2024

zinslose Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt auf 150.000,00 €.

§ 5

Zweckverbandsumlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den verbandsangehörigen Ortsgemeinden gem. § 11 der Zweckverbandsordnung berechnet und erhoben.

Für das Haushaltsjahr 2023 entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder  —  Umlage

Ortsgemeinde Bausendorf  —  921,00 €

Ortsgemeinde Bengel  —  1.367,00 €

Ortsgemeinde Diefenbach  —  1.469,00 €

Ortsgemeinde Flußbach  —  4.536,00 €

Ortsgemeinde Kinheim  —  6.655,00 €

Ortsgemeinde Kröv  —  15.357,00 €

Ortsgemeinde Reil  —  10.875,00 €

Gesamt  —  41.180,00 €

Für das Haushaltsjahr 2024 entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder  —  Umlage

Ortsgemeinde Bausendorf  —  593,00 €

Ortsgemeinde Bengel  —  881,00 €

Ortsgemeinde Diefenbach  —  945,00 €

Ortsgemeinde Flußbach  — 2.923,00 €

Ortsgemeinde Kinheim  —  4.288,00 €

Ortsgemeinde Kröv  —  9.894,00 €

Ortsgemeinde Reil  —  7.006,00 €

Gesamt  —  26.530,00 €

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 0 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 0 €.

§ 8

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.April 1999 (GVBl. S 104) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen  —  0,00 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  3.200,00 Euro

56841 Traben-Trarbach, den 06.01.2023
Forstzweckverband Kröv-Bausendorf
Marcus Heintel, Verbandsvorsteher

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 12.12.2022 Az.: 10.901-11 mitgeteilt, dass gegen die vom Forstzweckverband Kröv-Bausendorf beschlossene Doppelhaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO zur Einsichtnahme von Montag, den 09.01.2023 bis einschließlich Dienstag, den 17.01.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 06.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister