Die Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes hat am 22.11.2022 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 401.900,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 401.900,00 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 4.400,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -4.400,00 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 250.000,00 €. Der Verbandsvorsteher wird zur Aufnahme der Kredite zur Liquiditätssicherung incl. der Vereinbarung der hierzu erforderlichen Konditionen ermächtigt.
§ 5
Zweckverbandsumlage
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| Verbandsmitglieder | Umlage |
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| Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | 122.054 € |
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| Ortsgemeinde Burg (Mosel) | 5.713 € |
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| Ortsgemeinde Enkirch | 15.723 € |
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| Ortsgemeinde Kinheim | 6.445 € |
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| Ortsgemeinde Kröv | 70.119 € |
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| Ortsgemeinde Reil | 20.899 € |
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| Ortsgemeinde Starkenburg | 1.856 € |
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| Stadt Traben-Trarbach | 123.391 € |
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| Gesamt | 366.200 € |
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 0,00 € und zum 31.12.2023 0,00 €.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 12.12.2022 Az.: 10.901-11 mitgeteilt, dass gegen die vom Tourismuszweckverband beschlossene Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 09.01.2023 bis einschließlich Dienstag, den 17.01.2023
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.