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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 1/2023
Bengel - amtlich
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bengel für die Jahre 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat Bengel hat am 23.11.2022 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2023:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.905.700,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  2.000.800,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf  — -95.100,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -44.500,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  9.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 6.300,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 3.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 41.000,00 €

Festgesetzt werden für 2024:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.960.850,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 2.017.750,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf  — -56.900,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -1.200,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  5.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  — 5.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus

Finanzierungstätigkeit auf  — -4.300,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2023

2024

zinslose Kredite festgesetz auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

0,00 €

Kreditaufnahmeermächtigung gem. § 95 Absatz 2 i.V.m. § 103 GemO

Mit der Haushaltssatzung wird der Ortsbürgermeister gleichzeitig ermächtigt, den veranschlagten und genehmigten Kreditbetrag, nach Anfrage der Konditionen bei verschiedenen Banken, bei der günstigst anbietenden Bank aufzunehmen. Gleiche Ermächtigung gilt für die Prolongation von Darlehen. Eines besonderen Beschlusses seitens der Vertretungskörperschaft bedarf es nicht.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A

von 340 v.H. auf 345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

von 430 v.H. auf 465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer werden festgesetzt:

2023

2024

für den 1. Hund

72,00 €

72,00 €

für den 2. Hund

108,00 €

108,00 €

für jeden weiteren Hund

156,00 €

156,00 €

für gefährliche Hunde

300,00 €

300,00 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug -387.228 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt -470.173 €, zum 31.12.2023 -565.273 € und zum 31.12.2024 -622.173 €.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind. Diese Einzelfälle bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

54538 Bengel, den 23.11.2022
Ortsgemeinde Bengel
Bruno Kihm, Ortsbürgermeister