Der Ortsgemeinderat Bengel hat am 23.11.2022 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden für 2023:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.905.700,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.000.800,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf — -95.100,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -44.500,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.800,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.300,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 3.500,00 €
der Saldo der Ein- und Ausz.
aus Finanzierungstätigkeit auf — 41.000,00 €
Festgesetzt werden für 2024:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.960.850,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.017.750,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf — -56.900,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -1.200,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — 5.500,00 €
der Saldo der Ein- und Ausz. aus
Finanzierungstätigkeit auf — -4.300,00 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für
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| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite festgesetz auf | 0,00 € | 0,00 € |
| verzinste Kredite festgesetzt auf | 0,00 € | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € | 0,00 € |
Kreditaufnahmeermächtigung gem. § 95 Absatz 2 i.V.m. § 103 GemO
Mit der Haushaltssatzung wird der Ortsbürgermeister gleichzeitig ermächtigt, den veranschlagten und genehmigten Kreditbetrag, nach Anfrage der Konditionen bei verschiedenen Banken, bei der günstigst anbietenden Bank aufzunehmen. Gleiche Ermächtigung gilt für die Prolongation von Darlehen. Eines besonderen Beschlusses seitens der Vertretungskörperschaft bedarf es nicht.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
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| 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A | von 340 v.H. auf 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | von 430 v.H. auf 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer werden festgesetzt: | ||
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| 2023 | 2024 |
| für den 1. Hund | 72,00 € | 72,00 € |
| für den 2. Hund | 108,00 € | 108,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 156,00 € | 156,00 € |
| für gefährliche Hunde | 300,00 € | 300,00 € |
§ 5
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug -387.228 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt -470.173 €, zum 31.12.2023 -565.273 € und zum 31.12.2024 -622.173 €.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind. Diese Einzelfälle bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates.
§ 7
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.