Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 07.12.2022 auf den 15.12.2022, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 09.12.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:50 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck
Ratsmitglied Peter Becker
Ratsmitglied Markus Benz
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Jäckels
Ratsmitglied Christian Knappstein
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann
Ratsmitglied Jürgen Schäfer
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Ratsmitglied Nina Steffens
Ratsmitglied Sigrid Steffens
Ratsmitglied Volker Theisen
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
VG-Entwickler Malte Ortner zu TOP 4
Revierförsterin Eva Bässmann zu TOP 3
Revierförster Thomas Kreten zu TOP 3
Schriftführer Patrick Stoffel
Entschuldigt:
Ratsmitglied Dajana Hermann
Ratsmitglied Markus Klasen
Ratsmitglied Jörg Ludwig
Ratsmitglied Ottmar Nilles
Ratsmitglied Hans Georg Simon
Ratsmitglied Dirk Steinmetz
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG |
| 4. | Solidarpakt Erneuerbare Energien |
| 5.1 | Bauangelegenheiten Gemarkung Olkenbach Flur 29, Flurstück 72/1 Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 5.2 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/21 Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 5.3 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/12 Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 5.4 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/6 Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 6. | Glasfaserausbau in Bausendorf |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 |
| 8. | Spendenannahme |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
| 9.1 | Flächennutzungsplanung |
| 9.2 | Friedhofswege |
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Ortsbürgermeister Heck, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
| • | TOP 5.3 Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/12 |
| • | TOP 5.4 Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/6 |
| • | TOP 8 Spendenannahme |
Der bisherige TOP 8 Mitteilungen und Anfragen wird als TOP 9 behandelt.
Die Erweiterung der Tagesordnung erfolgt einstimmig.
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
3. Forstwirtschaftsplan 2023 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2023 für die Ortsgemeinde Bausendorf vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
Ertrag — 20.738 €
Aufwand — 20.555 €
Ergebnis — 183 €
Der Forstwirtschaftsplan wurde als Anlage vorgelegt.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Solidarpakt Erneuerbare Energien
Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaik soll in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorangebracht werden. Zum Zwecke der größtmöglichen Teilhabe aller Bürger der Verbandsgemeinde am Ausbau dieser Anlagen und zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs wird ein Solidarpakt begründet. Dieser sieht vor, die Einnahmen aus der Pacht und der Einspeisevergütung nach § 6 EEG nach dem folgenden Verteilungsschlüssel zu vergeben: Die Einnahmen aus Verpachtung und Einspeisevergütung verbleiben zu 70 % bei den Ortsgemeinden bzw. der Stadt, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR (EG TT AöR) sowie die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhalten jeweils 15 % der Einnahmen. Für bereits bestehende Anlagen findet der genannte Verteilungsschlüssel im Rahmen eines Repowerings bzw. einer erneute Verpachtung Anwendung. Die Einnahmen welche der EG TT AöR zukommen werden zu 75 % auf die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. der Stadt umverteilt. Maßgeblich ist hierbei die Einwohnerzahl.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Bausendorf am „Solidarpakt Erneuerbare Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ in der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR. Der Ortsbürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.1. Bauangelegenheiten Gemarkung Olkenbach Flur 29, Flurstück 72/1
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr plant am vorhandenen Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Olkenbach Flur 29, Flurstück 72/1 den Ausbau des Dachgeschosses. In diesem soll eine weitere Wohnung entstehen. Der geplante Ausbau ist im Wesentlichen schon ausgeführt, so dass nur Innen wände (nichtragend), Wärmedämmung, die Installation der Haustechnik, sowie der Estricheinbau ausgeführt werden. Das Vorhaben liegt innerhalb der rechtskräftigen Ortslagenabrundungssatzung der Ortsgemeinde Bausendorf für den Ortsteil Olkenbach und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Ein Stellplatznachweis ist nicht Bestandteil der Bauantragsunterlagen und wurde seitens der Verwaltung beim Architekten nachgefordert. Der erforderliche Stellplatznachweis wurde zwischenzeitlich durch den Architekten vorgelegt.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.2. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/21
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherrin plant auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/21 die Errichtung von Kleingaragen, davon 18 Garagen mit einer Grundfläche von 16,13 m² und einer Höhe von 3,04m, sowie 6 Garagen mit einer Grundfläche von 26,39 m² und einer Höhe von 4,08m. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf GE Hageflur II und wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Laut Bebauungsplan liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Schutzstreifen einer Hochspannungsleitung und eine Bebauung ist auf dem Grundstück untersagt. Allerdings ist ein Teil-Rückbau der Leitung bereits erfolgt. Weiterer Rückbau ist in Planung. In wie weit das geplante Vorhaben auch unter Betrachtung der noch vorhandenen Stromleitung durchführbar ist, ist letztlich eine Entscheidung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als -Untere Bauaufsichtsbehörde- in Verbindung mit der entsprechenden Fachbehörde.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.3. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/12
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/12 den Neubau einer Lagerhalle. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „GE Hageflur II“ und entspricht dessen Festsetzungen. Abstandsflächen zum gemeindeeigenen Grundstück 124/11 werden eingehalten und Stellplätze stehen zur Verfügung, ein entsprechender Stellplatznachweis ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Die Halle ist mit den Maßen 28,8m x 35,00m und einer Firsthöhe von 09,77m geplant, die Traufe beträgt 6,97m.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen
5.4. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/6
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherrin plant auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 124/6 (Im Hageflur) die Errichtung eines Bürogebäudes und einer Halle. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „GE Hageflur II“ und entspricht dessen Festsetzungen. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt. Das Gesamtobjekt (Halle und Bürogebäude) wird mit den Maßen 30,0m x 20,0m errichtet. Das Bürogebäude wird mit einem Pultdach errichtet (vordere Höhe 8,59m und hintere Höhe 7,45m), die Halle mit einer Firsthöhe von 6,75m. Stellplätze sind gesichert, ein entsprechender Nachweis ist in den Antragsunterlagen geführt.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Glasfaserausbau in Bausendorf
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Nach erfolgreich verlaufener Vorvermarktung erfolgt nunmehr der Ausbau in Bausendorf und Olkenbach. Ortsbürgermeister Heck skizziert den seitens Westenergie vorgelegten Ausbauplan; der Baubeginn ist demnach im Frühjahr 2023 vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vertragsabschluss zur kostenfreien Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses noch bis Februar 2023 möglich ist.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
7. Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung und -plan 2023 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Sachgebietsleiter Patrick Stoffel erläutert den Anwesenden das Zahlenwerk.
Beschlussfassung:
Nach Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2023, wird die Haushaltssatzung in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Spendenannahme
Dem Ortsgemeinderat Bausendorf wurde/n folgende Spende/n angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden- empfänger | Spenden- zweck | Beziehungs- verhältnis |
| Markus und Simone Klasen | 110,- € | 15.12.2022 | Ortsgemeinde Bausendorf | Kindergarten Bausendorf | - |
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Mitteilungen und Anfragen
9.1. Flächennutzungsplanung
Ortsbürgermeister Heck informiert über den Sachstand zur Einzelfortschreibung Flächennutzungsplanung in Bezug auf das Baugebiet Oberster Mühlenflur. Zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird derzeit ein erforderliches Zielabweichungsverfahren durchgeführt.
Darüber hinaus wurde dem Rat der Landschaftsplan als Bestandteil des neuen Flächennutzungsplanes bekannt gegeben.
9.2. Friedhofswege
Durch ein Ratsmitglied wurde die mögliche Einbringung von Schotter in bestehende Zuwegungen zu Grabstätten angefragt, um die Erreichbarkeit der Grabstätten für Gehbeeinträchtigte zu erleichtern. Eine entsprechende Prüfung und Umsetzung wurde durch den Ortsbürgermeister zugesagt.