Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 26.12.2024 auf den 04.12.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 29.11.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:30 Uhr
Anwesend:
| Vorsitzender Ortsbürgermeister Heiko Jäckels |
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| Ausschussmitglied (RM) Alexander Bastgen | in Vertretung von Jens Neumann |
| Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Christian Beck |
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| Ausschussmitglied (RM) Valentin Ehret | in Vertretung von Dirk Schneider bis 18:50 Uhr |
| Ausschussmitglied (RM) Peter Linden |
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| Ausschussmitglied (RM) Jörg Ludwig |
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| Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Hans Georg Simon |
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| Ausschussmitglied (RM) Nina Steffens |
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Außerdem anwesend:
| 1. Ortsbeigeordneter Christian Knappstein |
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| 2. Ortsbeigeordneter Marc Schiffels |
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| Ortsvorsteher Tim Neumann |
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| Schriftführer Sachgebietsleiter Patrick Stoffel |
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Entschuldigt:
| Ausschussmitglied (RM) Jens Neumann | wurde vertreten durch Alexander Bastgen |
| Ausschussmitglied (RM) Dirk Schneider | wurde vertreten durch Valentin Ehret |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ausschussmitglieder |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 |
| 3. | Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung |
| 4. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Bausendorf die neu gewählten Ausschussmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO – Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder hin
2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025
Den Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2025 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Sachgebietsleiter Patrick Stoffel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.
Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Haushaltssatzung mit -Plan mit Änderung der nachfolgenden Posten zu beschließen:
Abstimmungsergebnis:
| Mit 8 Ja-Stimmen | einstimmig angenommen |
3. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung
Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2024 geprüft und abgenommen.
Der Tagesordnungspunkt wird im Rahmen der kommenden Ortsgemeinderatssitzung behandelt, eine Beratung und Beschlussfassung ist im Haupt- und Finanzausschuss nicht erfolgt.
4. Mitteilungen und Anfragen
Keine Protokollierung.