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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Kröv-Bausendorf für das Doppelhaushaltsjahr 2023 und 2024

Der Forstzweckverband Kröv-Bausendorf hat am 07.11.2024 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2025:
1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  257.400,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  257.400,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf  — 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf  —  5.100,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  55.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -55.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  49.900,00 €

Festgesetzt werden für 2026:
1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  271.000,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  271.000,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf  —  0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf  —  10.200,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -5.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -5.200,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 190.000,00 € und für 2026 auf 195.000,00 € festgesetzt.

§ 5 Zweckverbandsumlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den verbandsangehörigen Ortsgemeinden gem. § 11 der Zweckverbandsordnung berechnet und erhoben.

Für das Haushaltsjahr 2025 entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder  —  Umlage

Ortsgemeinde Bausendorf  —  1.323,50 €

Ortsgemeinde Bengel  —  1.965,52 €

Ortsgemeinde Diefenbach  —  2.109,71 €

Ortsgemeinde Flußbach  —  6.521,59 €

Ortsgemeinde Kinheim  —  9.567,82 €

Ortsgemeinde Kröv  —  22.077,45 €

Ortsgemeinde Reil  —  15.634,41 €

Gesamt  —  59.200,00 €

Für das Haushaltsjahr 2026 entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder  —  Umlage

Ortsgemeinde Bausendorf  —  1.547,06 €

Ortsgemeinde Bengel  —  2.297,54 €

Ortsgemeinde Diefenbach  —  2.466,08 €

Ortsgemeinde Flußbach  —  7.623,21 €

Ortsgemeinde Kinheim  —  11.184,00 €

Ortsgemeinde Kröv  —  25.806,75 €

Ortsgemeinde Reil  —  18.275,36 €

Gesamt  —  69.200,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 0 €, zum 31.12.2025 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2026 voraussichtlich 0 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56841 Traben-Trarbach, den 10.01.2025
Forstzweckverband Kröv-Bausendorf
Marcus Heintel, Verbandsvorsteher

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 13.12.2024 Az.: 10.11821/mb mitgeteilt, dass gegen die vom Forstzweckverband Kröv-Bausendorf beschlossene Doppelhaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von Montag, den 13.01.2025 bis einschließlich Dienstag, den 21.01.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 10.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister