Die Verbandsversammlung des Kindertagesstättenzweckverbands hat am 20.11.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Festgesetzt werden:
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.678.500,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.678.500,00 € |
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| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf | 0,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 265.000,00 €. Der Verbandsvorsteher wird zur Aufnahme der Kredite incl. der Vereinbarung der hierzu erforderlichen Konditionen ermächtigt.
Die Umlage des Kindertagesstätten-Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2025 wird von den Verbandsmitgliedern (gem. § 10 Verbandsordnung) aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende vorläufige Beträge:
| a) Einrichtungsbezogene Umlage: | ||
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| Verbandsmitglieder | Umlage |
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| Ortsgemeinde Flußbach | 78.750 € |
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| Ortsgemeinde Irmenach | 57.600 € |
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| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 86.400 € |
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| Stadt Traben-Trarbach | 456.300 € |
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| Gesamt | 679.050 € |
| b) Verbandsbezogene Umlage: | ||
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| Verbandsmitglieder | Umlage |
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| Ortsgemeinde Flußbach | 4.146 € |
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| Ortsgemeinde Irmenach | 4.487 € |
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| Ortsgemeinde Lötzbeuren | 6.731 € |
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| Stadt Traben-Trarbach | 42.436 € |
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| Gesamt | 57.800 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 0,00 € und zum 31.12.2025 0,00 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 16.12.2024 Az.: 10-11821/nk mitgeteilt, dass gegen die vom Kindertagesstättenzweckverband beschlossene Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von
Montag, den 13.01.2025 bis einschließlich
Dienstag, den 21.01.2025
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.