Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz
Die Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren in den nachfolgend aufgeführten Fällen gestellt werden können.
Gegen die Übermittlung von Daten:
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Antragsberechtigt sind Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen.
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.
- an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern.
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
- wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen.
Weitere Informationen über die genannten Auskunfts- und Übermittlungssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.
56841 Traben-Trarbach, den 03.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Traben-Trarbach
gez. (Marcus Heintel)
Bürgermeister